Vollzug der Straßenverkehrsordnung

Antrag auf Genehmigung

eines Haltverbots gemäß § 45 Abs. 1 bis 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO)
Informationen zum Antrag
Datenschutz
Hinweise

Das Formular ist sorgfältig und vollständig auszufüllen und mit allen notwendigen Unterlagen mind. 2 Wochen vor Beginn einzureichen. Die Bearbeitungsfristen beginnen erst mit dem Tag der vollständigen Zustellung aller notwendigen Unterlagen. Das Einlegen von Rechtsmitteln (auch von Dritten) gegen die verkehrsrechtliche Anordnung hat aufschiebende Wirkung und führt ggf. zu Verzögerungen. Ohne Erlaubnis aufgestellte Verkehrszeichen werden als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße geahndet und ggf. behördlich entfernt.

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Gemeinde Remshalden
Ordnungsverwaltung
Marktplatz 1
73630 Remshalden
Tel.: 07151/9731-1314 oder -1318
Fax: 07151/9731-1309
ordnungsverwaltung@remshalden.de