Antrag

eines Haltverbots gemäß § 45 Abs. 1 bis 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO)
Datenschutz
Hinweise

Das Formular ist sorgfältig und vollständig auszufüllen und mit allen notwendigen Unterlagen mind. 2 Wochen vor Beginn der Arbeiten (bei Maßnahmen von längerer Dauer (> 1 Monat) oder bei Maßnahmen mit erheblichen Verkehrsauswirkungen bis 8 Wochen vorher) einzureichen.

Die o.g. Bearbeitungsfristen beginnen erst mit dem Tag der vollständigen Zustellung aller notwendigen Unterlagen.

Das Einlegen von Rechtsmitteln (auch von Dritten) gegen die verkehrsrechtliche Anordnung / Sondernutzungserlaubnis hat aufschiebende Wirkung und führt ggf. zu Verzögerungen beim Baubeginn.

Ohne Erlaubnis begonnene Arbeiten werden als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße geahndet und ggf. behördlich eingestellt.

Haben Sie Fragen?
Schwalm-Eder-Kreis
Der Landrat
Straßenverkehrsbehörde
Hans-Scholl-Str. 1
34576 Homberg (Efze)

E-Mail: verkehr@schwalm-eder-kreis.de,
Tel.: 05681 7753083