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Der Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 (1) Nr. 11 StVO zur Bewilligung von Parkerleichterungen wird per unverschlüsselter Mail verschickt. Mit dem Abschicken des Online-Formulars wird die Einwilligung erteilt, dass die Übersendung des Antrages einer Ausnahmegenehmigung für Parkerleichterungen an die angegebene Mail-Adresse erfolgen kann. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.