Antrag
auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß Paragraf (§) 46 (1) Nr. 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zur Bewilligung von Parkerleichterungen
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Voraussetzungen des § 46 Absatz 1 Nr. 11 StVO
Da ich die Voraussetzungen des § 46 Absatz 1 Nr. 11 StVO erfülle, stelle ich hiermit einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen.
Ich lege bei:
Schwerbeschädigten-Ausweis
Nummer des Schwerbeschädigten-Ausweises
Schwerbehinderten-Ausweis
Nummer des Schwerbehinderten-Ausweises
Feststellungsbescheid
Datum des Feststellungsbescheides
Foto
amtsärztliches Gutachten
Merkzeichen
aG
(
außergewöhnliche
Gehbehinderung) oder
BI
(Blindheit) wurde
nicht
festgestellt.
Beidseitige Amelie / Phokomelie oder vergleichbare Funktionseinschränkungen liegen
nicht
vor.
Ich beantrage eine
bundesweit
geltende Ausnahmegenehmigung wegen
Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane
Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa, mit einem festgestellten Grad der Behinderung von wenigstens 60
künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung mit einem festgestellten Grad der Behinderung von wenigstens 70
versorgungsärztlich festgestellter Gleichstellung mit einem der genannten Personenkreise
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Anlagen und Bemerkungen
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Anlage 3
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Name Anlage 4
Anlage 4
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Name Anlage 5
Anlage 5
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Name Anlage 6
Anlage 6
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Name Anlage 7
Anlage 7
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Name Anlage 8
Anlage 8
Bemerkungen
Ort
Antragsdatum
Rechtsverbindliche Unterschrift
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Schwalm-Eder-Kreis
Der Landrat
Straßenverkehrsbehörde
Hans-Scholl-Str. 1
34576 Homberg (Efze)
E-Mail: verkehr@schwalm-eder-kreis.de,
Tel.: 05681 7753083
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