Bitte beachten Sie die Datenschutzerklärung des Bodenseekreises sowie die Datenschutzinformation der Straßenverkehrsbehörde unter
Der Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 (1) Nr. 11 StVO zur Bewilligung von Parkerleichterungen wird per unverschlüsselter Mail verschickt. Mit dem Abschicken des Online-Formulars wird die Einwilligung erteilt, dass die Übersendung des Antrages einer Ausnahmegenehmigung für Parkerleichterungen an die angegebene Mail-Adresse erfolgen kann. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
Antrag auf Erteilung einer
Ausnahmegenehmigung
Anschrift der zuständigen Behörde
gemäß § 46 (1) Nr. 11
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
zur Bewilligung von Parkerleichterungen
Da ich die Voraussetzungen des § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO erfülle, stelle ich hiermit einen Antrag auf
Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen.
Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder BI (Blindheit) wurde nicht festgestellt.
Beidseitige Amelie / Phokomelie oder vergleichbare Funktionseinschränkungen liegen nicht vor.
Ich beantrage eine bundesweit geltende Ausnahmegenehmigung wegen
Mit der Auswertung der für dieses Verfahren notwendigen medizinischen Unterlagen aus der beim Versorgungsamt geführten Schwerbehindertenakte erkläre ich mich einverstanden. Die mich behandelnden Ärzte entbinde ich von ihrer ärztlichen Schweigepflicht.
Alle von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten werden wir nur zu dem angegebenen Zweck verarbeiten und nur für den Zeitraum der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten speichern.
rechtsverbindliche Unterschrift (bei Online-Antragstellung nicht erforderlich)