Antrag
auf Erteilung/ Änderung eines
Bewohner - Parkausweises
Anschrift der zuständigen Behörde
Antragsdatum
E-Mail - Bemerkungen für das Amt
Ich beantrage einen Bewohner - Parkausweis (PKW oder gleichgestelltes Fahrzeug) für
KFZ - Kennzeichen
gemäß § 45 1 b Nr. 2 a Straßenverkehrsordnung
(StVO)
Mir ist bekannt, dass unrichtige Angaben oder die missbräuliche Nutzung die Aufhebung der Bewohnerparkgenehmigung und die Einziehung des Parkausweises zur Folge haben können.
Ort, Datum, Unterschrift
des Antragstellers
Straße, Nr.
Plz, Ort
Telefon
E-Mail
Anrede
Antragsteller/ Bewohner
Zuname
Vorname
Ich lege vor
Geburts-
datum
Verfügung
(Nicht vom Antragsteller auszufüllen!)
I. Bewohner-Parkausweis gemäß § 45 (1 b) Nr. 2 a StVO erteilt.
Bewohnerparkbereich
gültig bis
II. Bewohner-Parkausweis ausgehändigt.
III. Gebührenbewertung
(Ort, Datum)
Straßenverkehrsbehörde
Unterschrift
IV. Zum Akt
,
Alle von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten werden wir nur zu dem angegebenen Zweck verarbeiten und nur für den Zeitraum der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten speichern.
Die Hinweise zum
habe ich zur Kenntnis genommen und willige dementsprechend ein.
Sonstige Anlagen
Uhrzeit
Bitte beachten Sie die Hinweise auf Seite 2.
Hinweise





Anmerkung:

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Formular auf die doppelte Schreibweise (männlich/weiblich) für Personenbezeichnungen durchgehend verzichtet und lediglich die männliche Formulierung verwendet.
Sämtliche Ausdrücke, die männlich formuliert sind, gelten jedoch sinngemäß auch für Frauen.








1. Gemäß § 45 Abs. 1b Nr. 2a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) können die Straßenverkehrs-
    behörden für Bewohner von städtischen Quartieren mit erheblichem Parkraummangel, welche
    die Voraussetzungen unter der nachstehenden Ziffer 4 erfüllen, eine vollständige oder zeitlich
    beschränkte Reservierung des Parkraums sowie eine damit verbundene Freistellung von der
    Parkgebührenpflicht anordnen.

    Zum Nachweis dieser 'Bewohnerparkvorrechte' wird dem entsprechenden Personenkreis
    eine Sonderparkberechtigung (Bewohnerparkausweis) ausgestellt.

    Der hierfür erforderliche Antrag ist mindestens 2 Wochen vor Beginn der beabsichtigten Nutzung
    zu stellen.

2. Die Sonderparkberechtigung erstreckt sich jeweils nur auf das laufende Kalenderjahr.

3. Die Sonderparkberechtigung ist nur in dem auf dem Bewohnerparkausweis (durch die
    Parkausweis-Nr.) benannten Bereich gültig.

    Ein Anspruch auf einen Parkplatz besteht nicht.

    Für den Fall, dass die Bewohnerparkplätze durch behördlich angeordnete Maßnahmen im
    öffentlichen Verkehrsraum (z. B. Baustellen, Veranstaltungen) kurzzeitig oder auch längerfristig
    entfallen, wird kein Parkraumersatz zur Verfügung gestellt.

4. Voraussetzungen für die Erteilung einer Sonderparkberechtigung:

-  Der Antragsteller muss in dem Bereich, für welchen ein Bewohnerparken eingerichtet ist,
   mit Hauptwohnung amtlich gemeldet sein und auch tatsächlich dort wohnen.

-  Das entsprechende Kraftfahrzeug muss entweder auf den Antragsteller zugelassen sein
   oder ihm durch ein alleiniges Nutzungsrecht ständig zur Verfügung stehen.
   Im letzteren Fall ist darüber eine schriftliche Bestätigung des Halters vorzulegen.

-  Der Antragsteller darf weder über eine Garage noch einen privaten Stellplatz in fußläufig
   zumutbarer Entfernung zur Wohnung verfügen.
   Zumutbar ist eine Wegstrecke von bis zu 300 m Fußweg (tatsächlich zurückzulegende Strecke,
   nicht Luftlinie) von der Wohnung bis zur Garage bzw. Stellplatz.

5. Für die Erteilung einer Sonderparkberechtigung sind folgende Unterlagen/Nachweise vorzulegen:

-  KfZ-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I

-  Schriftliche Bestätigung des Fahrzeughalters über die Gewährung eines dauerhaften
   Nutzungsrechts an dem betreffenden Fahrzeug (sofern Fahrzeughalter und -nutzer nicht
   identisch sind)

6. Für die Erteilung der Sonderparkberechtigung wird eine Gebühr verlangt.
Halterbestätigung
für die Erteilung einer Sonderparkberechtigung gemäß § 45 I b Nr. 2a StVO für Bewohner



Straße, Nr.
Plz, Ort
Name, Vorname
Hiermit bestätige ich,
Straße, Nr.
Plz, Ort
Name, Vorname
Anrede
Datum, Unterschrift des Fahrzeughalters
Telefon
E-Mail
dass ich das auf mich als Halter zugelassene Fahrzeug mit dem
amtlichen Kennzeichen
dauerhaft zur Verfügung und alleinigen Nutzung überlassen habe.
Anmerkung:

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Formular auf die doppelte Schreibweise (männlich/weiblich) für Personenbezeichnungen durchgehend verzichtet und lediglich die männliche Formulierung verwendet.
Sämtliche Ausdrücke, die männlich formuliert sind, gelten jedoch sinngemäß auch für Frauen.








Stadt Villingen-Schwenningen
Bürgeramt
Postfach 12 60
78002 Villingen-Schwenningen
Bitte füllen Sie den nachstehenden Antrag vollständig aus. Sie helfen dadurch mit, Rückfragen zu vermeiden und die Bearbeitung zu beschleunigen. Vielen Dank.

Ansprechpartner:
Straßenverkehrsbehörde
Auf der Steig 6
Tel:  07721/82-1431, -1441 oder -1445
Fax: 07721/82-1423
E-Mail: verkehrswesen@villingen-schwenningen.de