Die oben genannte Firma beantragt gem. §§ 44, 46 und 47 StVO eine
Straße, Nr.
Plz, Ort
Telefon
Fax
E-Mail
Firma
Antragsteller / Adressat
Disponent
Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde, bei der der Antrag gestellt wird
gem. § 29 Abs. 3 StVO zur Durchführung von Großraum- und/oder Schwertransporten; die erforderliche(n) Ausnahmegenehmigung(en) gem. § 70 StVZO lag(en) der Erlaubnisbehörde vor.
gem. §§ 46 Abs. 1 Nr. 5 und 46  Abs. 1 Nr. 2 StVO zur Beförderung von Ladungen mit Überbreite, Überhöhe und/ oder Überlänge und zur Benutzung von Autobahnen oder Kraftfahrstraßen.
für die Zeit vom
bis einschließlich
Fahrten (Anzahl)
Konvoi
Zahl der Fahrzeuge
Gesamt-
Leerfahrt
Lastfahrt
Länge (m)
Breite (m)
Höhe (m)
Transporthöhe
absenkbar auf (m)
Masse (tatsächliche) [t]
Zugfahrzeug [t]
Anhänger [t]
Achsfolge
Achslast (t)
Achsabstand (cm)
Räder je Achse
1. Achse
2. Achse
3. Achse
4. Achse
5. Achse
6. Achse
7. Achse
8. Achse
9. Achse
10. Achse
Reifen-/ Doppelreifenbreite der
maximalen Achslast
cm
cm zwischen den Außenkanten der äußeren Räder gemessen
Spurweite
Fz.-Hersteller
Typ u. Ausführung
Breite
Fz.-Art
Amtl. Kennzeichen
Fz.-Ident-Nr.
Fahrtweg/ Geltungsbereich
Antrag für die Durchführung von Großraum- und/ oder Schwerverkehr/
Überführungsfahrten von LoF-Fahrzeugen mit überhöhten Abmessung-
en und/oder Gewichten 
Uhrzeit
Antragsdatum
Erklärung zur Haftung

Soweit durch den Transport Schäden entstehen, verpflichte ich mich / verpflichten wir uns, den Bund, das Land / die Länder, die Landkreise, die Gemeinden und sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts von allen Ersatzansprüchen freizustellen, die auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen von Dritten erhoben werden.

Über die gesetzliche Schadenersatzpflicht hinaus verpflichten wir uns, die Wiedergutmachung aller Schäden zu übernehmen, die durch den Transport an den zu benutzenden Straßen einschließlich der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie an Grundstücken (Flurschäden) entstehen.
Soweit auf Grund besonderer landesrechtlicher Vorschriften Kostenersatz für besondere polizeiliche Maßnahmen aus Anlass des Transports verlangt werden kann, bleibt dieser Ersatzanspruch unberührt. Ebenso unberührt bleiben der Kostensatz für bestimmte Maßnahmen der Straßenver-kehrs und Straßenbaubehörden (Baulastträger, Wegeeigentümer, Unterhaltspflichtiger) und die Geltendmachung von Sondernutzungsgebühren.

Darüber hinaus stehen uns und den Teilnehmern keinerlei Schadenersatzansprüche gegen den Straßenbaulastträger (Straßenbaubehörde, Wegeeigentümer) zu für Schäden, deren Ursache auf die Beschaffenheit der bei dem Transport zu benutzenden Straßen samt Zubehör zurückgeführt werden kann. Die Straßenbaulastträger, Wegeeigentümer und Erlaubnisbehörden übernehmen keine Gewähr für die uneingeschränkte Benutzung der Straße.

Die Regelungen in § 8 Abs. 2a des Bundesfernstraßengesetztes und die entsprechenden Be-
stimmungen in den Straßengesetzen der Länder hinsichtlich möglicher Erstattungsansprüche sind uns bekannt.






































Anlage
Alle von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten werden wir nur zu dem angegebenen Zweck verarbeiten und nur für den Zeitraum der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten speichern.
Die Hinweise zum
habe ich zur Kenntnis genommen und willige dementsprechend ein.
E-Mail - Bemerkungen für das Amt
Sonstige Anlagen
,
Ort, Datum
(Rechtsverbindliche Unterschrift)