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Der Antrag auf Prüfung der persönlichen Zulässigkeit wird per unverschlüsselter Mail verschickt. Mit dem Abschicken des Online-Formulars wird die Einwilligung erteilt, dass die Übersendung der Erteilung auf Prüfung der persönlichen Zulässigkeit an die angegebene Mail-Adresse erfolgen kann. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
Antrag auf Prüfung der persönlichen Zulässigkeit
Vorname
Abmeldung zum
Familienname
abweichender
Geburtsname
Geburtsdatum
Geburtsort
Straße, Nr.
Plz, Ort
Mitteilung nach §§ 1 Abs. 1 Satz 2 und 2 Satz 1 GüKGrKabotageV i.V.m. §

10 Abs. 5 GBZugV über
und/ oder*
Name bzw. Firma
Rechtsform
Antragstellendes Unternehmen
Straße, Nr.
Plz, Ort
Bisheriger gesetzlicher Vertreter
Anmeldung zum
Neuer gesetzlicher Vertreter
Anrede
Doktorgrad
Geburtsstaat
Staatsangehörigkeit
Vorname
Abmeldung zum
Bisheriger Verkehrsleiter
* Bitte Auswahl treffen
E-Mail
Familienname
Vorname
Familienname
Familienname
abweichender
Geburtsname
Geburtsdatum
Geburtsort
Straße, Nr.
Plz, Ort
Anmeldung zum
Neuer gesetzlicher Verkehrsleiter
Anrede
Doktorgrad
Geburtsstaat
Staatsangehörigkeit
Vorname
Erforderliche Unterlagen zu Ihrem Antrag
Nr. der Bescheinigung der fachlichen Eignung
Datum
Status VL
VL in weiteren Unternehmen
(nach Art. 4 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1071/2009) intern
(nach Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1071/2009) extern
Bemerkungen für das Amt
Sonstige Datei - Anlagen
(Ort und Datum)
rechtsverbindliche Unterschrift (bei Online-Antragstellung nicht erforderlich)
,
- Führungszeugnis
 und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
 vom neuen gesetzlichen Vertreter und/oder Verkehrsleiter

- Kenntnisnahme der Hinweise zum Datenschutz
  vom neuen gesetzlichen Vertreter und/oder Verkehrsleiter

 In Umsetzung des § 15 GüKG i.V.m. der Verkehrsunternehmensdatei Durchführungsverordnung - VUDat-DV sowie des seit 04.12.2011
 geltenden Gemeinschaftsrechts (VO (EG) Nr. 1071/2009) führt das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) die Verkehrs-
 unternehmensdatei über alle im Inland niedergelassenen Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs. Das LBV ist verpflichtet,
 die entsprechenden Angaben dem BALM zu übermitteln. Diese Hinweise zum Datenschutz wurden durch den gesetzlichen Vertreter
 und/oder Verkehrsleiter zur Kenntnis genommen.

- Nachweis der fachlichen Eignung nach Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009
  vom neuen Verkehrsleiter

- Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 4 Abs. 1 Buchst. a bis c oder Abs. 2 Buchst. a bis d der Verordnung
  (EG) Nr. 1071/2009
  vom neuen Verkehrsleiter

  Durch den/die Antragsteller wird bestätigt, dass die vorstehenden Angaben vollständig und richtig sind sowie die in Kopie
  beigefügten Unterlagen mit dem jeweiligen Original übereinstimmen.

  Hiermit wird versichert, dass die Person, die diesen Antrag in den Rechtsverkehr gibt, rechtsverbindlich für das antrag-
  stellende Unternehmen handelt.

  Erläuterungen zur Einholung von Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

  Das Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister sind zur Vorlage bei der Erlaubnisbehörde zu beantragen.
  Sie dürfen nicht älter als drei Monate sein.

  Diese Unterlagen können Sie zu Ihrer Antragstellung selbst einreichen.