1. Antragstellendes Unternehmen
Name bzw. Firma
Registergericht
Register-Nr.
1.1 Ort der Niederlassung
Straße, Nr.
Plz, Ort
Telefon
Fax
E-Mail
1.2 Ort des Hauptsitzes im handelsrechtlichen Sinne
Familienname
abweichender
Geburtsname
Doktorgrad
Geburtsdatum
Geburtsort
A.
(soweit abweichend von Nr. 1.1)
Straße, Nr.
Plz, Ort
Telefon
Fax
E-Mail
1.3 Weitere Niederlassungen
2   Antragstellender Unternehmer und Verkehrsleiter
2.1  Angaben über den Inhaber, gesetzlichen Vertreter einer Gesellschaft
Anrede
Vorname
Geburtsstaat
Staatsange-
hörigkeit
Straße, Nr.
Plz, Ort
Stellung im
Unternehmen
Der Einholung von Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister durch das Landesamt für Bauen und Verkehr wird zugestimmt.
Die Erläuterungen auf Seite 3 des Antrages wurden zur Kenntnis genommen.
Familienname
abweichender
Geburtsname
Doktorgrad
Geburtsdatum
Geburtsort
Anrede
Vorname
Geburtsstaat
Staatsange-
hörigkeit
Stellung im
Unternehmen
B.
(falls im Handelregister eingetragen)
a l l e
Niederlassungen in einer ergänzenden Anlage an.
Rechtsform
Bitte bei einer Gesellschaft die weiteren vertretungsberechtigten Organe wie die Gesellschafter und die Geschäftsführer, bei einer Genossenschaft den Vorstand, bei einer Erbengemeinschaft die Miterben, bei einem Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter angeben, ggf. in einer ergänzenden Anlage.
(geschäftsführender Gesellschafter, Geschäftsführer)
Der Einholung von Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister durch das Landesamt für Bauen und Verkehr wird zugestimmt.
Die Erläuterungen auf Seite 3 des Antrages wurden zur Kenntnis genommen.
Sind für das Unternehmen Niederlassungen errichtet?
Straße, Nr.
Plz, Ort
Antrag auf Erteilung einer
für den Einsatz von Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen
für den grenzüberschreitenden Einsatz von Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2,5 Tonnen bis zu 3,5 Tonnen
2.2 Angaben über den Verkehrsleiter
5. Bereits erteilte Genehmigungen
(diese Angaben sind auch dann zu machen, wenn die Person bereits als Unternehmer unter Nummer 2.1 genannt ist).
Familienname
abweichender
Geburtsname
Doktorgrad
Geburtsdatum
Geburtsort
Anrede
Vorname
Geburtsstaat
Staatsange-
hörigkeit
Stellung im
Unternehmen
Nr. der Bescheinigung der
fachlichen Eignung
Tätigkeit als VL in anderen
Unternehmen
Status des Verkehrsleiters
5.1  das antragstellende Unternehmen ist bereits Inhaber einer
mit
mit
Ausfertigungen
beglaubigten Kopien
Nummer
Datum der Erteilung
gültig von
bis
Erteilungsbehörde
5.2  Verfügen Sie bereits über eine Gemeinschaftslizenz in einem anderen Mitgliedstaat oder haben Sie eine
 bitte geben Sie die Anzahl der beglaubigten Kopien und die Anschrift der Erteilungsbehörde an, ggf. in einer
ergänzenden Anlage.
Anzahl der beglaubigten Kopien der Gemeinschaftslizenz
Anschrift Erteilungsbehörde
6. Bestätigung und Hinweise zum Datenschutz
(Ort und Datum)
Durch den Antragsteller wird bestätigt, dass die vorstehenden Angaben vollständig und richtig sind sowie die in Kopie beigefügten Unterlagen mit dem jeweiligen Original übereinstimmen. Hiermit wird versichert, dass die Person, die diesen Antrag in den Rechtsverkehr gibt, rechtsverbindlich für das antragstellende Unternehmen handelt.
,
solche beantragt?
Der Einholung von Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister durch das Landesamt für Bauen und Verkehr wird zugestimmt.
Die Erläuterungen auf Seite 3 des Antrages wurden zur Kenntnis genommen.
Straße, Nr.
Plz, Ort
Hinweise zum Datenschutz:
Die Verwaltungsbehörde ist nach § 15 des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) in Verbindung mit Art. 11 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 des europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers und zur Aufhebung der Richtlinie 96/26/EG des Rates verpflichtet, Angaben über Inhaber von Berechtigungen für den gewerblichen Güterkraftverkehr sowie über die Personen der geschäftsführungs- und vertretungsberechtigten Gesellschafter, der gesetzlichen Vertreter und des Verkehrsleiters in einem Unternehmen des Güterkraftverkehrs einschließlich Angaben über die Bescheinigung der fachlichen Eignung des Verkehrsleiters nach Maßgabe des § 2 Abs. 1 der Verkehrsunternehmensdatei-Durchführungsverordnung (VUDat-DV) in Verbindung mit Art. 16 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 an die Verkehrsunternehmensdatei beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) zu übermitteln.
Es wird darauf hingewiesen, dass die in § 2 Abs. 3 VUDat-DV in Verbindung mit Art. 16 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 aufgeführten Informationen im öffentlich zugänglichen Bereich der Verkehrsunternehmensdatei gespeichert und für Jedermann über das Internet unter www.verkehrsunternehmensdatei.de einsehbar sind.



3. Anzahl der Kraftfahrzeuge
4. Anzahl der benötigten Ausfertigungen der Erlaubnis / beglaubigten Kopien der Gemeinschafts-
    lizenz entsprechend der Anzahl der eingesetzten Kraftfahrzeuge
Anzahl der Ausfertigungen der Erlaubnis für Kraftfahrzeuge über 3,5 t
Anzahl der beglaubigten Kopien der Gemeinschaftslizenz für Kraftfahrzeuge über 3,5 t
Anzahl der beglaubigten Kopien der Gemeinschaftslizenz für Kraftfahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr über 2,5 t bis einschließlich 3,5 t
Anzahl der im grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr eingesetzten Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse einschließlich der Gesamtmasse der Anhänger über 2,5 t bis einschließlich 3,5 t
Anzahl der im gewerblichen Güterkraftverkehr eingesetzten Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse einschließlich der Gesamtmasse der Anhänger über 3,5 t
Datum der Ausstellung
Nummer
Bitte fügen Sie Ihrem Antrag folgende Unterlagen bei: 
1. für das antragstellende Unternehmen:
a) den Nachweis der Vertretungsberechtigung,
b) das Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (bei einer Gesellschaft für die vertretungs-
    berechtigten Organe wie die Gesellschafter und die Geschäftsführer, bei einer Genossenschaft für den Vorstand, bei einer Erben-
    gemeinschaft für die Miterben, bei einem Minderjährigen für die gesetzlichen Vertreter),
c) die Unterlagen nach Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 (Eigenkapital-/ggf. Zusatzbescheinigung),
2. für den Verkehrsleiter:
a) das Führungszeugnis,
b) die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister,
c) den Nachweis der fachlichen Eignung nach der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009,
d) für den internen Verkehrsleiter im Sinne des Art. 4 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 1071/2009 der Nachweis über das Vorliegen der Voraus-
    setzungen des Art. 4 Abs. 1 Buchstabe a bis c der VO (EG) Nr. 1071/2009,
e) für den externen Verkehrsleiter im Sinne des Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 1071/2009 der Nachweis über das Vorliegen der Voraus-
    setzungen des Art. 4 Abs. 2 Buchstabe a bis d der VO (EG) Nr. 1071/2009.
Erläuterungen zur Einholung von Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Das Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister sind zur Vorlage bei der Erlaubnisbehörde zu beantragen.
Sie dürfen nicht älter als drei Monate sein.
Diese erforderlichen Unterlagen können Sie zu Ihrer Antragstellung selbst einreichen.
Alternativ können diese Unterlagen auch durch das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) beim Bundesamt für Justiz eingeholt werden. Hierzu geben Sie bitte Ihre Zustimmungserklärung ab, indem Sie unter Punkt 2 des Antrages die entsprechende Auswahl treffen.
E-Mail - Bemerkungen für das Amt
Sonstige Datei - Anlagen
d) Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Gemeinde (bzgl. Steuern/ sonstige Abgaben), der Träger der Sozial-
    versicherung (Krankenkassen) und der Berufsgenossenschaft, deren Stichtage zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als drei
    Monate zurückliegen dürfen.
Anlage
Die Verwaltungsbehörde ist im Falle der Untersagung der Führung von Güterkraftverkehrsgeschäften nach § 17 Abs. 5 Satz 2 GüKG verpflichtet, die Untersagung mit Identifizierungsdaten über die Person des Betroffenen an das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) als nationale Kontaktstelle nach Art. 18 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 zu übermitteln.
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) ist als nationale Kontaktstelle nach Maßgabe des § 17 Abs. 5 Satz 1 GüKG verpflichtet, auf Anfrage Auskunft über Personen, denen eine deutsche Behörde die Führung von Güterkraftverkehrsgeschäften untersagt hat, an nationale Kontaktstellen anderer Mitgliedstaaten zu erteilen, sofern dies für die Prüfung von Berufszugangsvoraussetzungen erforderlich ist.

Die Hinweise zum Datenschutz wurden durch den Antragstellenden bzw. durch den gesetzlichen Vertreter und / oder den Verkehrsleiter zur Kenntnis genommen.