Antrag auf Übernahme der Beförderungskosten nach § 161 Hessisches Schulgesetz

Werra-Meißner-Kreis

für das Schuljahr

beantragt ab Monat

Angaben zur Schule

Grund der Antragstellung

HINWEIS: Änderungen der in diesem Antrag gemachten Angaben (z. B. bei einem Wechsel der Schule, des Schulstandorts, der Wohnung oder des Verkehrsmittels, bei einem Auslandsaufenthalt) sind dem Schulwegkostenträger (Nahverkehrsgesellschaft Werra Meißner mbH) unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Eine Bewilligung endet automatisch, wenn die Voraussetzungen für die Übernahme der Fahrtkosten entfallen. Es besteht die Möglichkeit einen neuen Antrag zu stellen.

Angaben über die Schülerin / den Schüler, für die/den Fahrtkostenübernahme beantragt wird

Haben Sie Fragen?

Nahverkehr Werra-Meißner Kommunale Organisationsgesellschaft mbH
Bahnhofstraße 15
37269 Eschwege
Tel.: 05651 7457-0
Fax.: 05651 7457-19
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