Antrag auf Ausstellung eines Schülerfahrausweises

gem. § 71 SchulG LSA i.V.m. der Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Saalekreis

Hinweis zum Ausfüllen des Formulars

Die mit einem Sternchen gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

Angaben zur Schule

Schuljahr

beantragt ab Monat

Grund der Antragstellung

HINWEIS: Änderungen der in diesem Antrag gemachten Angaben sind dem Landkreis Saalekreis unverzüglich mitzuteilen.

Grundlagen zum Erhalt eines Schülerfahrausweises:
Der Landkreises Saalekreis hat die in seinem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler unter zumutbaren Bedingungen zur nächstgelegenen Schule der von ihr oder ihm gewählten Schulform zu befördern oder ihren Erziehungsberechtigten die notwendigen Aufwendungen für den Schulweg zu erstatten, wenn die folgenden Mindestentfernungen für den Schulweg überschritten werden:

  • bei der 1. - 4. Klasse mehr als 2,0 km
  • bei der 5. - 10. Klasse mehr als 3,0 km
  • und bei Absolvierung des BVJ oder des ersten Ausbildungsjahres der Berufsfachschule die keinen mittleren Schulabschluss voraussetzt mehr als 4,0 km.

Diese Grenzen gelten nur im festgelegten Schulbezirk bzw. Schuleinzugsbereich. Nach § 2 Absatz 2 der Schülerbeförderungssatzung ergibt sich die Mindestentfernung aus dem ortsüblichen, kürzesten und zumutbaren Weg zwischen der Haustür des Wohngebäudes des Schülers und der Haupteingangstür des Schulgebäudes.

Angaben über die Schülerin / den Schüler, für die/den Schülerfahrausweis beantragt wird

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Amt für Bildung und Ausbildungsförderung
Domplatz 9
06217 Merseburg
Sachsen-Anhalt
Tel.: 03461 40-1607 oder -1622
Fax.: 03461 40-1602
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