Antrag auf Übernahme von Fahrtkosten zur Schule

Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach

für das Schuljahr

beantragt ab Monat

Angaben zur Schule

Grund der Antragstellung

HINWEIS: Es werden grundsätzlich nur Beförderungskosten für öffentliche Verkehrsmittel übernommen. Deren Benutzung ist durch Fahrausweise nachzuweisen, wobei nur die günstigsten Tarife erstattet werden. Private Beförderungsmittel können nur bei besonderen Umständen und nach Einzelfallprüfung anerkannt werden. Wenn private Verkehrsmittel genutzt werden, obwohl die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel möglich und zumutbar ist, werden keine Kosten erstattet.

Alle Anträge müssen spätestens bis zum 31.12. des Jahres, in dem das Schuljahr endet, beim Schulträger eingehen (gesetzliche Ausschlussfrist).

Bei Umzug oder Schulwechsel ist ein neuer Grundantrag zu stellen.

Schülerbeförderungskosten werden in der Regel nur bis zur nächstgelegenen zuständigen Schule erstattet. Falls die Aufnahme an der nächstgelegenen Schule abgelehnt wurde, ist uns die schriftliche Ablehnung zusammen mit dem Antrag vorzulegen.

HINWEIS für Schüler/Schülerinnen der Grundstufe der Berufsschule: Für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel können mit einem RMV-Berufsschul-Ausweis verbilligte Fahrkarten zur Berufsschule erworben werden. Entsprechende Vordrucke für den Ausweis erhalten Sie bei Ihrer Fahrkartenverkaufsstelle. Bitte beachten Sie: Es werden keine Fahrkarten für Erwachsene, sondern nur vergünstigte Fahrkarten erstattet.

Haben Sie Fragen?

Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH (kvgOF)
Schülerbeförderung
Masayaplatz 1
63128 Dietzenbach
Tel.: 06074/6966921
schueler@kvgof.de