Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten

nach § 74 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)

Informationen zum Antrag
Hinweis

Um sachgerecht über Ihren Antrag entscheiden zu können, werden Informationen und Unterlagen benötigt. Sie werden deshalb gebeten, den Antrag sorgfältig auszufüllen. Die Richtigkeit der Angaben ist durch Unterschrift der jeweiligen Person oder ihres gesetzlichen Vertreters auf der letzten Seite zu bestätigen.

Eine Leistung kommt grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn

- die Kosten der Bestattung unter sozialhilferechtlichen Aspekten angemessen sind,
- die/der Verstorbene keinen (ausreichenden) Nachlass hinterlassen hat,
- Sie nicht in der Lage sind, die Kosten aus eigenen Mitteln zu tragen und
- es keine anderen Personen gibt, die zur Leistung verpflichtet sind.

Daher werden zur Antragsbearbeitung grundsätzlich die nachfolgenden Informationen/Belege - soweit vorhanden - benötigt:

- Bestattungsauftrag und -rechnung oder Gebührenbescheid des Ordnungsamtes
- Gebührenbescheid des Friedhofs bzw. Friedhofsamtes
- Testament/Erbvertrag
- Sterbeurkunde/Stammbuch
- Verzeichnis des Nachlasses mit Nachweisen, insbesondere

- Sparbücher
- Girokontoauszüge des Verstorbenen der letzten drei Monate
- Lebens-/Sterbeversicherungen

- Nachweise über Einkommen und Vermögen Ihrerseits inkl. Gehaltsabrechnungen und Girokontoauszüge der letzten 3 Monate
- Belastungen, insbesondere

- Miete
- Versicherungen
- Werbungskosten
- Kreditverpflichtungen

- Sonstige Nachweise
- Angaben zu (weiteren) Angehörigen des Verstorbenen

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