A n t r a g
auf Übernahme von Schülerfahrtkosten zur Berufsfachschule I und II sowie zum
Berufsvorbereitungsjahr durch den Landkreis Germersheim ab dem Schuljahr
Name der Schule
I. Angaben über die Schülerin / den Schüler, für den die Fahrtkostenübernahme beantragt wird
II. Personensorgeberechtigte, Haushaltsgemeinschaft
Personen-
Haushalt mit
sorgerecht
der/ dem Schüler/in 
Mutter:
Vater:
oder
ggf. Partner/in eines Elternteils
Sonstige (z. B. Pflegepersonen)
Zusatzangaben für Pflegeeltern:
Besitzen Sie das Personensorgerecht für den Schüler/Schülerin?
Passbild
Sekundarstufe I
(Zutreffendes bitte ankreuzen)
Name
Vorname
Geburtsdatum
Straße
PLZ
Hausnummer
Wohnort
Name
Tel.-Nr. 
Vorname
Straße
PLZ
Hausnummer
Wohnort
Name
Tel.-Nr. 
Vorname
Straße
PLZ
Hausnummer
Wohnort
Name
Vorname
Name
Vorname
(wird elektronisch übermittelt, daher nicht sichtbar)
Die Kreisverwaltung Germersheim übernimmt gemäß § 69 Schulgesetz und § 33 Privatschulgesetz, sowie der Satzung und den Richtlinien des Landkreises Germersheim über die Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler der Berufsfachschule I und II sowie des Berufsvorbereitungsjahres die notwendigen Kosten für die Beförderung zur Schule. Hierbei werden die Fahrtkosten bis zur nächstgelegenen Schule der gewählten Art bzw. zur zuständigen Schule übernommen, wenn der Schulweg länger als 4 km oder wenn er besonders gefährlich ist.

Über den Antrag entscheidet die Kreisverwaltung, in deren Gebiet die besuchte Schule liegt. Antragsberechtigt sind bei minderjährigen Schülerinnen und Schüler die Personensorgeberechtigen. Besteht kein Anspruch auf die Übernahme von Fahrtkosten, wird von der Kreisverwaltung Germersheim eine schriftliche Ablehnung erteilt.

Auf die Ausgestaltung der Übernahme der Schülerfahrtkosten im Einzelnen besteht kein Rechtsanspruch.

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Bildungsgang / Fachrichtung:
Datum
Ihre E-Mail-Adresse (für die Zusendung einer Bestätigungsmail)
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Mir ist bekannt, dass zu Unrecht gezahlte Beträge zurückgefordert werden sowie der Widerruf der Fahrtkostenübernahme vorbehalten bleibt, insbesondere bei Wegfall oder Änderung der Voraussetzungen, die der Bewilligung zugrunde lagen, oder für den Fall, dass die besondere Gefährlichkeit des Schulweges entfällt, oder nachträglich neue Tatsachen eintreten, die berechtigt hätten, die Fahrtkostenübernahme zu versagen; dies gilt auch, wenn die Gefährlichkeit des Schulweges auf Grund des höheren Lebensalters der Schülerin bzw. des Schülers nicht mehr gegeben ist.

Ich bin damit einverstanden, dass zur Organisation der Schülerbeförderung die notwendigen Daten an den Verkehrsunternehmer weitergegeben werden.

Ich versichere, dass meine Angaben richtig und vollständig sind. Ich verpflichte mich, bei einer Änderung der in diesem Antrag gemachten Angaben einen neuen Antrag zu stellen. Falls die Voraussetzungen für die Übernahme der Beförderung nicht mehr gegeben sind, werde ich dies bei Kreisverwaltung Germersheim, FB 24 - Schulen und Bildung, Luitpoldplatz 1, 76726 Germersheim schriftlich melden.

Erklärung