durch den Landkreis Germersheim ab dem Schuljahr
Antrag
auf Beförderung zu Grundschulen und Förderschulen  
Name der Schule 
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Klassenstufe des Schuljahres, ab dem die Fahrtkostenübernahme beantragt wird: 
Datum
Angaben über die Schülerin/den Schüler, für die/den Fahrtkostenübernahme beantragt wird
Wohnung (anzugeben ist der Hauptwohnsitz)
Personensorgeberechtigte:
(Zutreffendes bitte ankreuzen)
Name
Vorname
Geburtsdatum
Straße
PLZ
Hausnummer
Wohnort
Name
Tel.-Nr.
Vorname
Straße
PLZ
Hausnummer
Wohnort
Name
Tel.-Nr.
Vorname
Straße
PLZ
Hausnummer
Wohnort
männlich
weiblich
Ist die Adresse identisch mit der Adresse des(r) Schülers(in)?
Ist die Adresse identisch mit der Adresse des(r) Schülers(in)?
Ihre E-Mail-Adresse (für die Zusendung einer Bestätigungsmail)
Mir ist bekannt, dass zu Unrecht gezahlte Beträge zurückgefordert werden sowie der Widerruf der Fahrtkostenübernahme vorbehalten bleibt, insbesondere bei Wegfall oder Änderung der Voraussetzungen, die der Bewilligung zugrunde lagen, oder für den Fall, dass die besondere Gefährlichkeit des Schulweges entfällt, oder nachträglich neue Tatsachen eintreten, die berechtigt hätten, die Fahrtkostenübernahme zu versagen; dies gilt auch, wenn die Gefährlichkeit des Schulweges auf Grund des höheren Lebensalters der Schülerin bzw. des Schülers nicht mehr gegeben ist.

Ich bin damit einverstanden, dass zur Organisation der Schülerbeförderung die notwendigen Daten an den Verkehrsunternehmer weitergegeben werden.

Ich versichere, dass meine Angaben richtig und vollständig sind. Ich verpflichte mich, bei einer Änderung der in diesem Antrag gemachten Angaben einen neuen Antrag zu stellen. Falls die Voraussetzungen für die Übernahme der Beförderung nicht mehr gegeben sind, werde ich dies bei Kreisverwaltung Germersheim, FB 24 - Schulen und Bildung, Luitpoldplatz 1, 76726 Germersheim schriftlich melden.

Erklärung
Die Kreisverwaltung Germersheim übernimmt gemäß § 69 Schulgesetz und § 33 Privatschulgesetz, sowie der Satzung und den Richtlinien des Landkreises Germersheim über die Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen und Förderschulen die notwendige Beförderung zur Schule. Hier wird die Beförderung zur nächstgelegenen Grundschule oder Förderschule organisiert und die Kosten hierfür übernommen, wenn der Schulweg länger als 2 km/4 km oder wenn er besonders gefährlich ist.

Über den Antrag entscheidet die Kreisverwaltung, in deren Gebiet die besuchte Schule liegt. Antragsberechtigt sind die Personensorgeberechtigen. Besteht kein Anspruch auf die Übernahme der Beförderung, wird von der Kreisverwaltung Germersheim eine schriftliche Ablehnung erteilt.

Auf die Ausgestaltung der Übernahme der Schülerbeförderung im Einzelnen besteht kein Rechtsanspruch.