Schüler/in
1. Erziehungsberechtigte/r bzw. volljährige/r Schüler/in
Antrag auf Übernahme von Schülerfahrkosten
Name
Straße:
PLZ
Haus Nr:
Ort:
Nachname:
Vorname:
E-Mail-Adresse (für die Zusendung einer Bestätigungsmail)
ab (Datum)
Schuljahr
für die Dauer des Schulbesuchs
Vorname
Geburtsdatum
Telefon
Straße
Hausnummer
PLZ
Wohnort
2. Erziehungsberechtigte/r
Straße:
PLZ
Haus Nr:
Ort:
Nachname:
Vorname:
Pflegeperson / Vormund / Einrichtung
Straße:
PLZ
Haus Nr:
Ort:
Nachname:
Vorname:
(Vollmacht wird beigefügt)
Schule (ggf. mit Angabe des Teilstandortes), für deren Besuch die Fahrkostenübernahme beantragt wird
Klasse
Kurs/Bildungsgang
Der Schüler/die Schülerin wurde der obigen Schule durch die Schulaufsicht zugewiesen.
Der Schüler/die Schülerin nimmt am bilingualen Bildungsgang der obigen Schule in der
Sprache
teil
Antragsgrund
(In der Primarstufe: mehr als 2,00 km; in der Sek. I: mehr als 3,50 km; in der Sek. II: mehr als 5,00 km)
Datum:
von Schule, Klasse:
Grund (ggf. Bescheinigung beifügen):
Datum:
von Adresse:
Datum:
Ich bin im Besitz eines Schwerbehindertenausweises
Einstieg / Einstiegshaltestelle
Ich versichere, dass ich bzw. mein Kind keinen Anspruch auf Übernahme dieser Fahrkosten durch eine andere Stelle hat. Ich verpflichte mich zudem, bei Schulwechsel, Umzug oder der Änderung wesentlicher Tatsachen das Amt für schulische Bildung, SG Schülerfahrkosten, Stadthausstr. 3, 59065 Hamm, umgehend und schriftlich zu informieren sowie die Fahrkarte unaufgefordert dort abzugeben. Ich nehme zur Kenntnis, dass es nicht ausreichend ist, dass die Schule und/oder das Schulsekretariat informiert werden. Die Verpflichtung zur Rückgabe der Fahrkarte beim Amt für schulische Bildung gilt sofort beim Wegfall der Voraussetzungen für eine Übernahme der Schülerfahrkosten und ohne besondere Aufforderung durch das Amt für schulische Bildung. Sollte ich dieser Pflicht nicht nachkommen und die Fahrkarte somit ohne Rechtsgrund weiterhin nutzen, behält sich die Stadt Hamm die Geltendmachung eines Schadensersatzes bzw. einen Wertersatz in Geld für die Restgültigkeit der Fahrkarte vor. Ich nehme zudem zur Kenntnis, dass im Falle eines Schulwechsels, Umzuges oder der Änderung wesentlicher Tatsachen, die sich auf den Anspruch  nach der Schülerfahrkostenverordnung auswirken können, sich die Stadt Hamm den Widerruf der Bewilligung vorbehält. Ich nehme ebenfalls zur Kenntnis bzw. stimme zu, dass der Antrag an die Schule zur Prüfung der schulischen Angaben weitergeleitet wird. Ferner werden die Namen der Schüler/Innen, Adressen, Schulen, Sozial- und Bankangaben und ggfs. die notwendigen Haltestellen an die Beförderungsunternehmen, insbesondere Verkehrsbetrieb Hamm  übermittelt, sofern ein Anspruch festgestellt wird. Es ist mir bekannt und ich stimme zu, dass das Schulwegticket meinem Kind (gegen eine Empfangsbestätigung) in der Schule ausgehändigt wird. Die rechtzeitige Ausstellung des Schulwegtickets zu Schuljahresbeginn ist nur sichergestellt, wenn der Antrag am letzten Schultag vor den Sommerferien dem Amt für schulische Bildung vorliegt.