Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines
für die Kommunalwahl (Bürgermeister, Gemeinderat und Ortsrat) am 02. November 2014 in der Gemeinde Südheide
Bitte nur ausfüllen und absenden, wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen.
Es ist unzulässig, den elektronischen Wahlscheinantrag für eine/n Andere/n zu stellen! Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar. Auf die weiteren wahlrechtlichen Strafbestimmungen wird ausdrücklich hingewiesen (§§ 107 bis 108d des Strafgesetzbuchs). .