1. Personalien der Schülerin/des Schülers:
2. Personalien der/des Erziehungsberechtigten:
F04 - Antrag auf Übernahme von Schülerfahrkosten für den Besuch der Schule bei Benutzung des Schülerspezialverkehrs im Schuljahr
Klasse:
Bildungsgang:
3. Angaben zur Schule:
Besuchte Schule:
von
Unterrichtstage
bis
Montag
von
bis
Dienstag
von
bis
Mittwoch
von
bis
Donnerstag
von
bis
Freitag
Es handelt sich um
- Primarstufe mehr als 2,0 km oder Sekundarstufe I sowie der Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums mehr als 3,5 km?
4. Angaben zum Schulweg:
Der kürzeste Schulweg (Fußweg) von der Wohnung zur Schule beträgt für die/den Schüler/in der
...aber
(bitte ankreuzen)
Nachname
Vorname
Geburtsdatum
Telefon-Nr.
Straße
Hausnummer
PLZ
Wohnort
Geschlecht:
Bescheinigung bzw. Absage der nächstgelegenen Schule bitte unbedingt beifügen.
Nachname
Vorname
Telefon-Nr.
Straße
Hausnummer
PLZ
Wohnort
E-Mail-Adresse
Nur für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I:
5. Grund für die Benutzung des Schülerspezialverkehrs:
Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist
oder
Gründe hierfür sind (bitte ausführlich auf einem Beiblatt erläutern):
Datenschutzerklärung
Soweit in diesem Vordruck personenbezogene Daten erhoben werden, sind diese erforderlich zur Gewährung von Schülerfahrkosten (hier Schülerspezialverkehr) gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e) der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) i. V. m. der Verordnung zur Ausführung des § 97 Abs. 4 Schulgesetz (Schülerfahrkostenverordnung - SchfkVO -) vom 16.04.2005 in der jeweils gültigen Fassung. Sofern Sie diese Angaben nicht tätigen, ist eine Bearbeitung des Antrages nicht möglich. Die Daten werden dem für die Beförderung Ihres Kindes zuständigen Beförderungsunternehmen übermittelt.
Datum:
Hinweise
Im Falle eines Umzuges ist die neue Adresse so früh wie möglich (mindestens 1 Woche vor dem Umzug) dem Sekretariat der Schule und dem Amt 40/Schulverwaltungsamt des Kreises Heinsberg mitzuteilen. Nur dann kann diese Änderung bei der Beförderung der Schülerin/des Schülers rechtzeitig berücksichtigt werden. Ansonsten ist nicht gewährleistet, dass die Schülerin/der Schüler von der bzw. zu der neuen Adresse befördert wird.
Die Bewilligung der Übernahme der Schülerfahrkosten erfolgt ausschließlich für die im Antrag genannte Schule und Wohnanschrift. Sie erlischt sofort bei Wegfall der Voraussetzungen (z. B. Schul- oder Wohnungswechsel, Abgang von der Schule usw.)
den
Wohnort
Datum
Ihre E-Mail-Adresse (für die Zusendung einer Bestätigungsmail)
Wir beachten den gesetzlichen Datenschutz. Die Informationen gemäß Art. 13 DS-GVO über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bzw. der personenbezogenen Daten Ihres Kindes können Sie auf meiner Internetseite unter https://www.kreis-heinsberg.de/aktuelles/datenschutz/liste-datenschutz.html einsehen. Das Merkblatt können Sie ebenfalls in der Schule erhalten.