Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz

- Vollzug des Gaststättengesetzes (GastG) -

Informationen zum Antrag
Zur Beachtung

Wird die Erlaubnis gleichzeitig vom Ehegatten/Lebenspartner für denselben Betrieb beantragt, ist der Ehegatte/Lebenspartner ebenfalls als Antragsteller aufzuführen.

Die Personalien des Ehegatten/Lebenspartner des Antragstellers bzw. des Ehegatten des Vertreters der juristischen Person/des nichtrechtsfähigen Vereins auch angeben, auch wenn der Ehegatte/Lebenspartner nicht Antragsteller ist.

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