Erstattungsantrag
Antrag auf Erstattung von verauslagten Fahrtkosten bei Beförderung im
öffentlichen Linienverkehr 
Schuljahr
Abrechnung zum 31.07.
Angaben zur Schülerin / zum Schüler: 
Angaben zu den Personensorgeberechtigten im Haushalt: 
Bankverbindung, auf welche der Erstattungsbetrag als Überweisung erfolgen soll: 
Ort, Datum
Name
Vorname
Geburtsdatum
Straße
PLZ
Hausnummer
Wohnort
Name der Schule 
Klassenstufe
Vater:
Name
Vorname
Mutter:
Tel.-Nr. 
Name
Vorname
E-Mail-Adresse
Mobil
Name des Kontoinhabers
SWIFT-BIC
IBAN
Name des Kreditinstituts
Dem Antrag sind Nachweise (Kopie der Fahrkarte, z.B. Kopie der entsprechenden Abbuchungsbelege) über die verauslagten Fahrtkosten beizufügen. Die Erstattung erfolgt in der Regel am Schuljahresende.
Der LANDKREIS GERMERSHEIM erstattet gemäß dem Schulgesetz § 69 sowie der Satzung und Richtlinien über die Schülerbeförderung des Landkreises Germersheim für Schülerinnen und Schüler der folgenden weiterführenden Schulen die notwendigen Fahrtkosten zur nächstgelegenen Schule, wenn sie nicht bereits am SCHÜLER-ABO-VERFAHREN teilnehmen.


Nachweise:
Bei Oberstufenschülern (Klasse 11 bis 13) können nur in bestimmten Fällen Erstattungen erfolgen.  
Bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Bürgergeld werden die Kosten in voller Höhe übernommen.  In diesem Fall ist zum Erstattungsantrag ein aktueller Bescheid vorzulegen.




- Anlage 1
- Anlage 2
Dem Antrag sind Nachweise über die verauslagten Fahrtkosten (Monatsticket, Kontoauszüge, etc.) beizufügen.




- Anlage 3
Ich versichere, dass meine Angaben richtig und vollständig sind und dass die Fahrtkosten nicht bereits aus anderen öffentlichen Mitteln erstattet wurden. Mir ist bekannt, dass zu Unrecht gezahlte Beträge zurückgefordert werden können.