Antrag auf Erstattung von verauslagten Fahrtkosten bei Beförderung im
öffentlichen Linienverkehr
Angaben zur Schülerin / zum Schüler:
Angaben zu den Personensorgeberechtigten im Haushalt:
Bankverbindung, auf welche der Erstattungsbetrag als Überweisung erfolgen soll:
Dem Antrag sind Nachweise (Kopie der Fahrkarte, z.B. Kopie der entsprechenden Abbuchungsbelege) über die verauslagten Fahrtkosten beizufügen. Die Erstattung erfolgt in der Regel am Schuljahresende.
Der LANDKREIS GERMERSHEIM erstattet gemäß dem Schulgesetz § 69 sowie der Satzung und Richtlinien über die Schülerbeförderung des Landkreises Germersheim für Schülerinnen und Schüler der folgenden weiterführenden Schulen die notwendigen Fahrtkosten zur nächstgelegenen Schule, wenn sie nicht bereits am SCHÜLER-ABO-VERFAHREN teilnehmen.
Nachweise:
Bei Oberstufenschülern (Klasse 11 bis 13) können nur in bestimmten Fällen Erstattungen erfolgen.
Bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Bürgergeld werden die Kosten in voller Höhe übernommen. In diesem Fall ist zum Erstattungsantrag ein aktueller Bescheid vorzulegen.
Dem Antrag sind Nachweise über die verauslagten Fahrtkosten (Monatsticket, Kontoauszüge, etc.) beizufügen.
Ich versichere, dass meine Angaben richtig und vollständig sind und dass die Fahrtkosten nicht bereits aus anderen öffentlichen Mitteln erstattet wurden. Mir ist bekannt, dass zu Unrecht gezahlte Beträge zurückgefordert werden können.