Antrag zur Hundesteuer

Informationen zum Antrag
Hinweise

Jeder Halter eines Hundes im OZG-Stadtgebiet ist gemäß kommunaler Satzung zur An- und Abmeldung zur Hundesteuer verpflichtet.

Gebühren

Die Hundesteuer beträgt jährlich bei der Haltung von

- nur einem Hund 180,00 ¤.
- zwei Hunden 210,00 ¤ je Hund.
- drei oder mehr Hunde 240,00 ¤ je Hund.

Für die Entrichtung der Gebühren können Sie am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen.

Benötigte Unterlagen für die Anmeldung

- ggf. Steuernummer bei Zuzug aus anderer Gemeinde
- ggf. Bankverbindung bei Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren

Benötigte Unterlagen für die Abmeldung

- FAD (Finanzadresse laut Steuerbescheid)
- Bescheinigung des Tierarztes bei Ableben des Hundes
- Nummer der Hundesteuermarke
- ggf. Chipnummer und Versicherungsnummer
- Bankverbindung
- ggf. Kopie des Übergabevertrages bei Hundehalterwechsel

Hinweise zum Datenschutz

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Stadt Ozg
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