Antrag gemäß § 90 Abs. 3 SGB VIII

Übernahme von Teilnahmebeträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen

Informationen zum Antrag
Hinweise zum Antrag gemäß § 90 Abs. 3 SGB VIII

Zur Antragsbearbeitung werden die nachfolgenden Informationen/Belege - soweit vorhanden - benötigt:

Einkommensnachweise

(z. B. aktuelle Gehaltsabrechnungen, vollständigen Bescheid über Arbeitslosengeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Rente, BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe, Krankengeld etc.)

Nachweise über sonstige Einnahmen
(z. B. Unterhalt, Pacht- und Mieteinnahmen, Einkünfte aus Kapitalvermögen etc.)
bei Selbständigen: Einkommensteuerbescheide sowie Bilanzen (oder Gewinn- und Verlustrechnungen) der letzten drei Jahre

Nachweise über Unterkunftskosten
(Mietvertrag bzw. bei Wohneigentum: Kredit-/Darlehensverträge und Nachweise über Nebenkosten)

Nachweise über finanzielle Belastungen, z. B.:

Versicherungsbeiträge (private Kranken-, Unfall-, private Haftpflicht-, Hausrat-, Einbruchdiebstahl-, Feuer-, Wasserschaden-, Glasbruch- und Sterbegeldversicherung, Beiträge zu einer privaten Altersvorsorge)
Kredite, Darlehen (Nachweise über Tilgung und Zinsen)

Es können nur Angaben berücksichtigt werden, von denen uns Belege vorliegen.

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