Der Träger ist sich darüber im Klaren, dass Bilder im Internet von beliebigen Personen abgerufen werden können. Eine Weiterverwendung dieser Bilder durch Dritte kann daher nicht generell ausgeschlossen werden. Ihm ist bekannt, dass er die Einwilligung in die Datenverarbeitung zur Durchführung der Kampagne jederzeit formlos widerrufen kann. Dies hat zur Folge, dass die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortgeführt wird. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Der Träger versichert, dass er die Datenschutzhinweise hinsichtlich der Verwendung von Fotoaufnahmen gemäß Art. 13 DSGVO inklusive der Widerrufsbelehrung (s. Anlage) zur Kenntnis genommen hat.
Der Fachbereich Jugend und Familie des Kreises Borken beabsichtigt, die personenbezogenen Daten bzw. Bilddaten, sofern eingewilligt, in den o.g. sozialen Medien zu teilen und lokal zu veröffentlichen. Dem Träger ist bekannt, dass dabei eine Drittlandsübertragung nicht ausgeschlossen werden kann, da die Verarbeitung der hochgeladenen Bilder von den jeweiligen Diensten (z.B. Instagram, Facebook, Website etc.) verarbeitet werden. Es gelten darüber hinaus die Nutzungsbedingungen dieser Dienstleister.
Darüber hinaus bestätigt der Träger mit dem Upload des Bildes, dass
- er anerkannter Träger der freien bzw. öffentlichen Jugendhilfe ist oder die Voraussetzungen nach § 74 SGB VIII erfüllt,
- die Vorschriften des Kinder- und Jugendschutzgesetzes (JuSchG) im Rahmen der Durchführung beachtet und eingehalten werden,
- er die Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen wahrt und die Verantwortung vor der Übermittlung zwecks der Veröffentlichung durch den Kreis Borken trägt.
- alle auf dem Foto abgebildeten Personen oder Personen, deren personenbezogene Daten (z. B. Werbeschilder o. Ä.), die auf dem Foto abgebildet werden, der Einsendung und Veröffentlichung des Fotos zugestimmt haben.
- der/ die Absender*in laut Satzung des Trägers zur Abgabe der rechtsverbindlichen Unterschrift befugt ist.