Antrag auf Zuschuss für ein Angebot im Rahmen der Kinder- und Jugendförderung

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Hinweise

Der Kreis Borken fördert unterschiedlichste Angebote und Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit innerhalb seines Zuständigkeitsbereiches.
Die Fördervoraussetzungen für die einzelnen Angebotsfelder sind im aktuell gültigen Kinder- und Jugendförderplan ab Seite 37 festgehalten.
Die Zuständigkeit der Angebotsförderung, sowie Beratung und Unterstützung zum Antrag liegt bei der Abteilung Kinder- und Jugendförderung. Die Kontaktdaten finden sie hier.

Angebot
Freizeitangebot aus dem Bereich
Bildungsangebot aus dem Bereich
Träger/Verein
Antragsteller/in
Teilnehmende und ehrenamtlich Tätige
Maßnahmedaten

Zusammenfassung der Angaben

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