Quick-Check - Einbürgerung
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Quick-Check (Einbürgerung)

Hier können Sie im Rahmen eines Schnelltests herausfinden, ob ein Einbürgerungsantrag grundsätzlich Aussicht auf Erfolg hat.


Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich lediglich um eine grobe Rasterprüfung handelt, die keine individuellen, rechtlich verbindlichen Aussagen treffen kann.

Angaben zum Aufenthalt
1. Rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
Grundsätzlich ist ein rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt von 5 Jahren erforderlich. Bei besonderen Integrationsleistungen kann aber ein Aufenthalt von 3 Jahren ausreichend sein. Dies muss jedoch individuell geprüft werden.
2. Besitzen Sie einen gültigen Aufenthaltstitel?
(als EU-Bürger beantworten Sie diese Frage bitte mit ja)
3. Besitzen Sie einen Nationalpass?
Ein Nationalpass ist ein (Reise-)Ausweis/Pass, der Ihnen von der Behörde Ihres Herkunftsstaates ausgestellt wurde und Ihre Staatsangehörigkeit und Personalien dokumentiert. Dieser Ausweis enthält ein Foto von Ihnen und benennt Ihren Namen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihren Geburtsort.
Angaben zu Integration und Sprache
4. Haben Sie an einem Sprachkurs teilgenommen oder einen allgemein bildenden Schulabschluss erworben?
Grundsätzlich sind Kenntnisse auf dem Niveau B1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmes für Sprachen erforderlich, die mit einem entsprechenden Zertifikat oder einem allgemein bildenden Schulabschluss nachgewiesen werden können. Ausnahmen sind möglich, hierzu ist jedoch eine genauere Betrachtung des Einzelfalls nötig.
4.1 Welches Sprachniveau habe Sie erworben?
6. Haben Sie den Einbürgerungstest (Test Leben in Deutschland) mit mehr als 17 Punkten bestanden?
Die notwendigen Kenntnisse können ggfls. auch mit einem allgemein bildenden Schulabschluss nachgewiesen werden.
Angaben zu den Lebensumständen
5. Sind Sie seit mindestens zwei Jahren mit einem deutschen Staatsangehörigen/einer deutschen Staatsangehörigen verheiratet?
6. Können Sie Ihren Lebensunterhalt selbst sicherstellen?
Grundsätzlich soll der Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen bzw. Vermögen sichergestellt sein. Ausnahmen sind möglich. Auch hier muss jedoch auf eine individuelle Prüfung verwiesen werden.
7. Angaben zu Ihrer Aufenthaltserlaubnis
Sie besitzen eine Aufenthaltserlaubnis nach:
Übersicht Voraussetzungen
Es tut uns leid, aber nach den von Ihnen gemachten Angaben hätte ein Einbürgerungsantrag nur wenig Aussicht auf Erfolg.

Wir weisen Sie darauf hin, dass auch die Rücknahme bzw. die Ablehnung des Antrags gebührenpflichtig sein kann. Es können Gebühren von bis zu 191,00 € entstehen.
Es tut uns leid, aber nach den von Ihnen gemachten Angaben hätte ein Einbürgerungsantrag nur wenig Aussicht auf Erfolg. Der von Ihnen angegebene Aufenthaltstitel ist nicht einbürgerungsfreundlich. Bitte lassen Sie sich von der Ausländerbehörde beraten, ob Ihnen ggfls. ein einbürgerungsfreundlicher Aufenthaltstitel erteilt werden kann.

Wir weisen Sie darauf hin, dass auch die Rücknahme bzw. die Ablehnung des Antrags gebührenpflichtig sein kann. Es können Gebühren von bis zu 191,00 € entstehen.
Aufenthalt in Deutschland
1
2
3
Bei besonderen Integrationsleistungen (=etwa besonders gute schulische, berufsqualifizierende oder berufliche Leistungen oder bürgerschaftliches Engagement) kann auch ein Aufenthalt von 3 Jahren ausreichend sein.
Hierzu müssen zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
     - Nachweis von C1-Sprachkenntnissen
     - Sicherung des Lebensunterhaltes für Sie und unterhaltsberechtigten Angehörigen aus eigenen Mitteln
Sollten Sie hierzu Fragen haben, melden Sie sich gerne unter der angegebenen Telefonnummer.
Aufenthaltsdokument, Nationalpass oder Reiseausweis
Sie benötigen für die Einbürgerung ein gültiges Aufenthaltsdokument / Nationalpass oder Reiseausweis. Bitte nehmen Sie Kontakt mit der Ausländerbehörde auf, um Ihren aufenthaltsrechtlichen Status zu klären.
Sprach- und Gesellschaftskenntnisse
Die von Ihnen erworbenen Sprach- und Gesellschaftskenntnisse sind leider noch nicht ausreichend.
Lebensunterhalt
Für die Einbürgerung ist es erforderlich, dass Sie Ihren Lebensunterhalt ohne staatliche Mittel sicherstellen können.
Ausschlusskriterien
Sie erfüllen leider ein Kriterium, welches Sie von der Einbürgerung ausschließt.
Des Weiteren finden Sie viele Informationen zur Einbürgerung besonders zu Sonderregelungen und Erleichterungen auf unserer Internetseite. Es steht Ihnen frei trotzdem einen Einbürgerungsantrag zu stellen. Wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass auch bei einer Rücknahme oder der Ablehnung des Antrages Gebühren von bis zu 191,00 Euro auf Sie zukommen können. Viele Grüße Ihre Einbürgerungsbehörde
Übersicht Voraussetzungen
Mit den von Ihnen gemachten Angaben haben Sie gute Aussichten auf eine Einbürgerung.

Über den nebenstehenden Link können Sie den Einbürgerungsantrag stellen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine endgültige Entscheidung erst nach Einreichen des Antrags und aller erforderlichen Unterlagen, sowie Prüfung der Unterlagen erfolgt.
Dies kann aufgrund der aktuellen Antragslage mehrere Monate in Anspruch nehmen.

Bitte fügen Sie Ihrem Antrag folgende Nachweise bei:
- Passkopie
- Kopie Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde)
- Kopie des Aufenthaltstitels
- Sprachzertifikat und Einbürgerungstest oder Schulabschlusszeugnis (je nach Auswahl)
- Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen, Rentenbescheid usw.
Hinweis: Wir weisen darauf hin, dass vollständig ausgefüllte Anträge mit vollständig beigefügten Unterlagen vorrangig bearbeitet werden können. Unvollständige Anträge führen zu längeren Bearbeitungszeiten.

Sofern die Miteinbürgerung von Familienangehörigen (Ehepartner*in / Kinder) gewünscht ist, können Sie auf unserer Internseite weitere Informationen finden.

Viele Grüße
Ihre Einbürgerungsbehörde
Haben Sie Fragen?