Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

Hinweise

Die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten ist dazu bestimmt, Personen, deren besondere Lebensverhältnisse zu sozialen Schwierigkeiten führen und deren Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft dadurch unmöglich oder erheblich beeinträchtigt ist, eine Integration in die Gesellschaft zu ermöglichen.

Anspruch auf diese Hilfe hat jeder, der in besonders schwierige Lebensverhältnisse geraten ist (z. B. obdachlos oder straffällig geworden ist, ohne Familie da steht oder keine gesicherte Existenz hat) und diese aus eigener Kraft nicht überwinden kann.

Dabei können die besonderen sozialen Schwierigkeiten in der Person des Hilfesuchenden, in seinen gegenwärtigen Lebensverhältnissen oder in seinem sozialen Umfeld begründet sein. Es darf sich jedoch nicht um Schwierigkeiten handeln, die sich von denen nicht unterscheiden, die fast jeden im Laufe eines Lebens einmal treffen können (z. B. Ehekrise, Probleme am Arbeitsplatz etc.).

Die Hilfe umfasst alle notwendigen Maßnahmen, um die besonderen Schwierigkeiten zu beseitigen, die einer Integration in die Gesellschaft entgegenstehen.

Hierzu gehören vor allem:

  • Beratung und persönliche Betreuung der Hilfesuchenden und für ihre Angehörigen,
  • Hilfe bei der Beschaffung einer Wohnung,
  • Maßnahmen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes und
  • Hilfen zur Bewältigung des Alltagslebens.

Angaben zur meldenden Person/Einrichtung

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Angaben zur betroffenen Person
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Zur Antragstellung füllen Sie bitte das Formular vollständig aus. Wenn Sie den Antrag für eine dritte Person stellen, ist es sinnvoll, eine Schweigepflichtentbindung von der Person, für die der Antrag gestellt wird, einzureichen. Einen entsprechenden Vordruck können Sie hier herunterladen.
Beachten Sie auch diese Anlage zur Schweigepflichtentbindung.
Angaben zu den Gründen
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