§ 1
Allgemeines
(1) Das Kommunale Integrationszentrum (weiter KI) verfügt über einen Sprachmittlerpool und vermittelt die Sprachmittler an anfragende Ämter des Kreises Borken, Kitas, Schulen, Beratungsstellen, Vereine und andere Behörden (s. Konzept).
(2) Für mündliche Übersetzungen zahlt das Kommunale Integrationszentrum nach vereinbarungsmäßiger Erbringung der Leistung je nach Dauer der Übersetzertätigkeit einschließlich An- und Abfahrt ab eine Strecke von 5 km eine Vergütung von 7,50 € je angefangener halben Stunde (die weitere Abrechnung erfolgt in halbstündigen Schritten). Für die Abrechnung der Fahrtzeit wird eine Gesamtreisezeit über Google Maps berechnet. Es wird immer die Zeit der schnellsten Route von der Adresse des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin zur Adresse des Einsatzortes und nur innerhalb des Kreisgebietes abgerechnet.
(3) Das KI des Kreises Borken übernimmt die Vermittlungsfunktion zwischen anfragenden Stellen und den Dolmetscher/-innen und koordiniert ebenfalls den Einsatz. Die Herausgabe von Kontaktdaten von Dolmetscher/innen (Telefonnummer, E-Mail, etc.) ist aus Datenschutzgründen nicht möglich.