Anforderung an den Sprachmittlerpool

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichteingaben!
Vorgaben für den Einsatz der Sprachmittler/innen des Kommunalen
§ 1
Allgemeines
(1) Das Kommunale Integrationszentrum (weiter KI) verfügt über einen Sprachmittlerpool und vermittelt die Sprachmittler an anfragende Ämter des Kreises Borken, Kitas, Schulen, Beratungsstellen, Vereine und andere Behörden (s. Konzept).
(2) Für mündliche Übersetzungen zahlt das Kommunale Integrationszentrum nach vereinbarungsmäßiger Erbringung der Leistung je nach Dauer der Übersetzertätigkeit einschließlich An- und Abfahrt ab eine Strecke von 5 km eine Vergütung von 7,50 € je angefangener halben Stunde (die weitere Abrechnung erfolgt in halbstündigen Schritten). Für die Abrechnung der Fahrtzeit wird eine Gesamtreisezeit über Google Maps berechnet. Es wird immer die Zeit der schnellsten Route von der Adresse des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin zur Adresse des Einsatzortes und nur innerhalb des Kreisgebietes abgerechnet.
(3) Das KI des Kreises Borken übernimmt die Vermittlungsfunktion zwischen anfragenden Stellen und den Dolmetscher/-innen und koordiniert ebenfalls den Einsatz. Die Herausgabe von Kontaktdaten von Dolmetscher/innen (Telefonnummer, E-Mail, etc.) ist aus Datenschutzgründen nicht möglich.
§ 2
Vermittlungsablauf
(1) Sobald das Formular mit allen erforderlichen Angaben vorliegt, kontaktiert das KI den/die Sprachmittler/-innen aus dem Pool und gibt telefonisch oder per E-Mail eine Rückmeldung an die anfragende Stelle/Organisation.
(2) Die Vermittlung eines/r erfolgreichen und passgenauen Sprachmittler/-innen kann bis zu 4-5 Arbeitstage dauern. Begründete Fälle, in denen Gefahr im Verzug ist (Vermerk bitte in „sonstige Anmerkungen“), werden bevorzugt
§ 3
Abrechnungsformular
1) Eine Rechnungstellung erfolgt durch das KI, sobald die Vermittlung ehrenamtlicher Sprachmittler/-innen zum Termin zustande gekommen ist. Die anfordernde Stelle ist verpflichtet das Abrechnungsformular auszufüllen.
Mir ist bekannt,
  • dass ich eine Serviceleistung in Anspruch nehme, die ehrenamtlich erbracht wird,
  • dass es sich bei den Ehrenamtlichen um keine amtlich vereidigten oder amtlich bestellten Dolmetscher/-innen im Sinne des Dolmetschergesetztes handelt,
  • der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Gesprächsleitung (Ablauf und Inhalt),
  • dass weder der Kreis Borken (KI) noch die ehrenamtlich tätige Person für Schäden, die durch eine Übersetzungstätigkeit entstanden sind, verantwortlich ist.
Akzeptanz der Vorgaben für den Einsatz ehrenamtlicher Dolmetscher/-innen:
Handelt es sich um eine Sammelanfrage für einen Elternsprechtag? (Nur von Schulen auszufüllen)
Angaben zur anfordernden Stelle/Organisation
Stellt ein/e Mitarbeiter/in des Sprachmittlerpools diesen Antrag?
Übersetzungsbedarf
Wo findet der zu dolmetschende Termin statt?
Kann alternativ eine Telefon-/Videokonferenz stattfinden?

Zusammenfassung der Angaben

Bitte überprüfen Sie Ihre eingegebenen Daten und korrigieren Sie eventuelle Fehler vor dem Absenden.
control_page (Zusammenfassung)
Haben Sie Fragen?