Abgabe des Verbindlichen Elterneinkommens im Rahmen der Kindertagespflege
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2. Kind
3. Kind
Lebt das Kind mit beiden Elternteilen zusammen, so sind die gesamten Einkünfte beider Elternteile maßgebend. Lebt das Kind bei nur einem Elternteil, so sind auch nur dessen Einkünfte maßgebend.
Mein/Unser Kind ist ein Pflegekind
Pflegeeltern (Vollzeitpflege) sind i. d. R. von der Zahlung eines Elternbeitrags befreit.
Mein/Unser Pflegekind lebt in Vollzeitpflege in meinem/unserem Haushalt
Die Elternbeitragstabelle können Sie dem entnehmen
Die Elternbeitragstabelle können Sie dem entnehmen
Einkommenverhältniss (laufendes Jahr)
Einkommenverhältniss (kommendes Jahr)
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