Verbindliche Anmeldung zu den Borkener Wirtschaftstagen: Sonntag, 18. Mai 2025

Allgemeine Informationen zum Formular
Was kann ich mit diesem Formular beantragen?
Mit diesem Formular können Sie sich verbindlich für die Borkener WIrtschaftstage am 18. Mai 2025 anmelden.
Teilnahmebestätigung
Präsentation
Der Tag für die Öffentlichkeit findet für Borken am 18. Mai 2025 statt. Zusätzlich sind im Herbst 2025 und Frühjahr 2026 separate Wirtschaftstage in Weseke und Burlo geplant, um die Vielfalt der lokalen Unternehmen individuell zu präsentieren. Das Veranstaltungskonzept sieht vor, dass die teilnehmenden Unternehmen an Ihrem Standort öffnen und so den Besuchenden einen Einblick hinter die Türen des Betriebes geben.
Kostenumlage
Aus Ihrer Kostenumlage sollen die für die allgemeine Werbung anfallenden Kosten (Printmedien, Plakate, Flyer, Radiowerbung, Anzeigenschaltung usw.) bestritten werden. Selbstverständlich werden wir jedem teilnehmenden Unternehmen Flyer und Plakate zwecks Werbung zur Verfügung stellen.
Aktionen und Attraktionen
Internet
Wir möchten mit unserem Unternehmen auf den Wirtschaftstagen-Internet-Seiten der Stadt Borken aufgeführt werden und bitten um einen Link auf unsere eigene Internet-Seite.
Sonstige Veröffentlichungen
Bitte berücksichtigen Sie unser Unternehmen für weitere Veröffentlichungen jeglicher Art, die im Zusammenhang mit den Borkener Wirtschaftstagen veranlasst werden.
Save the Date
Wirtschaftssummit und Unternehmerabend für alle Unternehmerinnen und Unternehmer
Am Samstag, den 17. Mai 2025 ab 10:00 Uhr lädt die Stadt Borken zum Wirtschaftssummit in die Stadthalle Vennehof ein. Freuen Sie sich auf einen abwechslungsreichen und inspirierenden Tag mit hochkarätigen Vorträgen renommierter Referenten. Der Tag klingt bei einem Unternehmerabend aus, begleitet von einem unterhaltsamen Rahmenprogramm mit Livemusik, kulinarischen Köstlichkeiten und vielseitigen Akrobatik-Acts. Tauchen Sie ein in eine Veranstaltung, die sowohl zum Netzwerken als auch zum Genießen einlädt!
Tickets können hier erworben werden:
Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an den Borkener Wirtschaftstagen 2025
1) Veranstaltungstermin und -umfang
Die Stadt Borken als Veranstalterin wird die Borkener Wirtschaftstage vom 17.05.2025 bis 18.05.2025 durchführen. Am Sonntag, den 18.05.2025, findet der „Tag für die Öffentlichkeit“ statt, an dem die Besuchenden die Vielfalt der Borkener Gewerbebetriebe kennenlernen können. Die Veranstaltung findet von 11.00 bis 18.00 Uhr statt. Die Präsentation der Gewerbebetriebe erfolgt am eigenen Firmenstandort.

2) Durchführungsvorbehalt
Die Veranstalterin kann ohne Angabe von Gründen auf die Durchführung der Veranstaltung verzichten. Ein Schadenersatzanspruch des Unternehmens ist ausgeschlossen. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Fall zurückerstattet. Die Veranstalterin weist das teilnehmende Unternehmen ausdrücklich darauf hin, dass bei einer Absage der Teilnahme an den Borkener Wirtschaftstagen nach dem 30.04.2025 die Teilnahmegebühr in voller Höhe zu entrichten ist. Die Teilnahmegebühr entfällt, wenn die Veranstaltung von der Veranstalterin wegen Undurchführbarkeit aufgrund behördlicher Anordnung (z.B. SARS-CoV-2) abgesagt wird. Die Veranstalterin hat diese außerordentliche Absage nach Kenntniserlangung unverzüglich bekannt zu geben. Schadenersatzansprüche gegen die Veranstalterin sind in jedem Fall ausgeschlossen.

3) Höhere Gewalt und behördliche Anordnungen
Muss die Veranstaltung während ihrer Durchführung aufgrund höherer Gewalt oder behördlicher Anordnung geschlossen werden, bleibt die Verpflichtung des teilnehmenden Unternehmens zur Zahlung der vereinbarten Teilnahmegebühr in vollem Umfang bestehen.

4) Urheberrechte und Genehmigungen
Das teilnehmende Unternehmen verpflichtet sich, die Urheberrechte Dritter zu beachten und eventuell erforderliche Genehmigungen einzuholen und die Veranstalterin von gebührenrechtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen.

5) Teilnahmebedingungen und Verantwortlichkeiten
a. Das teilnehmende Unternehmen verpflichtet sich, den Betrieb während der gesamten Öffnungszeiten der Veranstaltung für Besuchende zugänglich zu machen.
b. Das Unternehmen ist dafür verantwortlich, dass der Betrieb sicher ist und den geltenden gesetzlichen Vorschriften entspricht.
c. Das Unternehmen verpflichtet sich, alle notwendigen Versicherungen abzuschließen, einschließlich einer Haftpflichtversicherung für die Dauer der Veranstaltung.

6) Auf- und Abbau
a. Der Aufbau von Event-Installationen innerhalb des Betriebes muss am Sonntag, den 18.05.2025 bis spätestens 09:30 Uhr abgeschlossen sein.
b. Mit dem Abbau dieser Einrichtungen darf nicht vor Ende der Veranstaltung um 18.00 Uhr begonnen werden.
c. Für Schäden, die durch den Auf- oder Abbau entstehen, haftet das teilnehmende Unternehmen.

7) Werbung und Marketing
a. Die Veranstalterin übernimmt die überregionale Vermarktung und die Rahmeninfrastruktur.
b. Das teilnehmende Unternehmen ist berechtigt, eigene Werbemaßnahmen durchzuführen, sofern diese im Einklang mit den allgemeinen Richtlinien der Veranstalterin stehen.
c. Die Veranstalterin wird eine spezielle Seite für die Borkener Wirtschaftstage einrichten. Auf dieser Seite werden Name und Standort der teilnehmenden Unternehmen veröffentlicht. Mit der Anmeldung erklärt sich das Unternehmen mit dieser Veröffentlichung einverstanden.

8) Datenschutz
a. Das teilnehmende Unternehmen erklärt sich mit der Speicherung und Verarbeitung seiner Daten zum Zwecke der Veranstaltungsorganisation einverstanden.
b. Die Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, sofern dies nicht für die Durchführung der Veranstaltung erforderlich ist.

9) Schlussbestimmungen
a. Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
b. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
c. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Borken.
Zusammenfassung des Vorgangs
Bitte überprüfen Sie Ihre eingegebenen Daten und korrigieren Sie eventuelle Fehler vor dem Absenden.
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