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Bedarfsabfrage zur Einführung eines 80-Liter-Restmüllgefäßes

Hintergrundinformationen
Die Stadt Borken prüft zurzeit die Einführung eines 80-Liter-Restmüllgefäßes. Um eine fundierte Entscheidungsfindung zu ermöglichen, hat sich der Ausschuss für Planen und Bauen in seiner Sitzung vom 19.03.2025 einstimmig dafür ausgesprochen, eine unverbindliche Bedarfsabfrage durchzuführen.

An dieser Abfrage können sich alle Borkenerinnen und Borkener bis zum 11.07.2025 über dieses Online-Formular beteiligen.
Weitere Informationen:
Die Entleerung der Restmüllgefäße erfolgt im gesamten Stadtgebiet im vierwöchentlichen Rhythmus. Primär werden hierfür 120- oder 240-Liter-Restmüllgefäße genutzt. Um die Kosten der Restmüllentsorgung zu decken, erhebt die Stadt Borken Abfallgebühren.

Das Restmüllaufkommen bewegt sich seit Jahren auf einem konstanten Niveau. Jede Einwohnerin bzw. jeder Einwohner verursacht jährlich rund 107 Kilogramm Restmüll. Zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Restmüllentsorgung, wird daher je Einwohnerin bzw. je Einwohner ein rechnerisches Gefäßvolumen von 10 Liter pro Woche bzw. 40 Liter pro Monat benötigt.
Sofern ein 80-Liter-Restmüllgefäß eingeführt würde, könnte dieses mit Ausnahme von Haushalten in Mehrfamilienhäusern ohne Einschränkung genutzt werden. Voraussetzung für eine Nutzung in Mehrfamilienhäuser wäre, dass das in der Abfallentsorgungssatzung der Stadt Borken zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Restmüllentsorgung definierte Mindestbehältervolumen von 10 Liter pro Woche pro Person nachgewiesen wird.
Beispiel: In einem Objekt mit vier Wohneinheiten leben zehn Personen. Jeder dieser Personen benötigt ein Restmüllvolumen von 40 Liter pro Monat. Bei zehn Personen muss also mindestens ein Restmüllvolumen von 400 Litern vorgehalten werden. Dieses Volumen könnte beispielsweise durch zwei 240-Liter-Restmüllgefäße, aber auch fünf 80-Liter-Gefäße erreicht werden.
Die Einführung eines 80-Liter-Restmüllgefäßes würde zu einer verursachungsgerechteren Verteilung der Restmüllgebühren und finanziellen Entlastung kleinerer Haushalte führen. Obwohl Ein- und Zweipersonenhaushalte zurzeit rechnerisch lediglich ein Restmüllvolumen von 40 bzw. 80 Liter pro Monat benötigen, können sie als kleinstes Restmüllgefäß nur ein 120-Liter-Gefäß wählen.

Des Weiteren geben kleinere Restmüllgefäße Anreize zur Müllvermeidung, was den Zielen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen entspricht. Für die Einführung spricht weiterhin, dass Haushalte ihre tatsächlichen Restmüllbedarfe besser abdecken könnten. Wenn in einer Entsorgungsgemeinschaft beispielsweise 200 Liter Restmüll pro Monat anfallen, müssten die Haushalte künftig notgedrungen kein 240-Liter-Gefäß mehr wählen, sondern könnten sich für ein 80- und 120-Liter-Gefäß entscheiden.
Erfahrungen aus anderen Kommunen zeigen, dass mit der Einführung eines kleineren Restmüllgefäßes keine nennenswerte Reduzierung der Restmüllmenge einhergeht. Insofern würde es durch die Einführung eines 80-Liter-Gefäßes zu einer Gebührenumverteilung und stärkeren finanziellen Belastung von Haushalten kommen, in denen viel Restmüll anfällt.

Betroffen wären insbesondere Familien mit (kleinen) Kindern oder pflegebedürftigen Personen, die häufig keine echte Möglichkeit haben, Müll zu vermeiden (Entsorgung von Windeln etc.). Obwohl Familien mit Kleinkindern und pflegebedürftigen Personen von der Stadt Borken maximal zwölf Restmüllsäcke pro Jahr kostenlos zur Verfügung gestellt werden, müssten diese die erhöhten Restmüllgebühren tragen.

Überdies hat sich in anderen Kommunen gezeigt, dass Bürgerinnen und Bürger zur Vermeidung von Restmüllgebühren versuchen, ihren Restmüll in kleinere Gefäße zu verpressen. In der Folge wird die ordnungsgemäße Entsorgung erschwert.

Des Weiteren besteht die Gefahr, dass sich die Anzahl von Fehlwürfen in andere Gefäße weiterhin erhöht. Aktuell beträgt der Anteil von Fehlwürfen in Borken in die gelbe Tonne etwa 14,4 Prozent (230 Tonnen pro Jahr) und in die braune Tonne circa 4 Prozent (200 Tonnen pro Jahr). Fehlwürfe erschweren die Entsorgung, Verwertung und Wiederaufbereitung von Abfällen wesentlich.

Ferner setzt die Abfallentsorgungssatzung der Stadt Borken bereits heute Anreize zur Müllvermeidung. Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer haben auf Antrag die Möglichkeit, sich zu Entsorgungsgemeinschaften zusammenzuschließen. Aktuell gibt es im Stadtgebiet rund 250 Entsorgungsgemeinschaften (primär bei Doppelhäusern).
Die Stadt Borken hat auf Grundlage der Restmüllgebühren für das Jahr 2025 verschiedene Modellrechnungen angestellt, wie sich die Gebühren durch die Einführung eines 80-Liter-Restmüllgefäßes verändern würden. Aktuell belaufen sich die Gebühren für 120-Liter-Gefäße auf 103,91 Euro und für 240-Liter-Gefäße auf 207,83 Euro pro Jahr. Diese sind damit kreisweit mit am niedrigsten.
- 80-Liter-Restmüllgefäß: Die Gebühren für ein solches Gefäß würden sich voraussichtlich auf 75,- bis 80,- Euro pro Jahr belaufen.
- 120-Liter-Restmüllgefäß: Die Gebühren für ein solches Gefäß würden sich voraussichtlich um 10,- bis 15,- Euro pro Jahr erhöhen.
- 240-Liter-Restmüllgefäß: Die Gebühren für ein solches Gefäß würden sich voraussichtlich um 20,- bis 30,- Euro pro Jahr erhöhen.
Hinsichtlich weitergehender Informationen zur Einführung eines 80-Liter-Restmüllgefäßes wird auf die Beschlussvorlage und Präsentation für die Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen am 19.03.2025 verwiesen. Diese stehen hier zum Download bereit:
Nach Abschluss der Bedarfsabfrage wird die Stadtverwaltung die Ergebnisse auswerten und im Ausschuss für Planen und Bauen zur weiteren Beratung vorstellen. Dieser wird dann eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen und über die Einführung eines 80-Liter-Restmüllgefäßes treffen.
Bedarfsabfrage
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Möchten Sie ein 80-Liter-Restmüllgefäß in Kombination mit einem anderen Restmüllgefäß (z. B. 120 Liter) nutzen?
Welche Restmüllgefäßgröße nutzen Sie zurzeit? (Mehrfachnennung möglich)
Wie viele Personen leben dauerhaft in ihrem Haushalt?
Ihr Haushalt befindet sich in einem [...]?
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