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Vollmacht zur Abholung von Dokumenten
Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichteingaben!
Allgemeine Informationen zum Datenschutz
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein sehr wichtiges Anliegen. Wir, die Kommune, unterliegen als öffentliche Stelle den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Verantwortlichkeiten
Verantwortliche Stelle ist die Kommune.
Wenn Sie Fragen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben, wenden Sie sich gerne an unseren behördlichen Datenschutzbeauftragten. Die Kontaktinformationen entnehmen Sie dem Link „Datenschutz“.
Auf welcher Rechtsgrundlage verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?
Über das von Ihnen ausgewählte Formular verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten aufgrund Ihres Anliegens. Ihr Anliegen kann auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c oder e DSGVO, auf Ihre Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO oder auf Grundlage eines Vertrages gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO erfolgen.
Detaillierte Informationen zu Ihrem Anliegen entnehmen Sie einzelnen Informationspflichten, welche Sie dem Link ....Datenschutz entnehmen können.
Existiert neben dem Verantwortlichen weitere Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten?
Bei der elektronischen Verarbeitung von Formularen bedient sich die Kommune eines Dienstleisters. Der Dienstleister verarbeitet im Auftrag Ihre personenbezogenen Daten. Als Dienstleister sind beteiligt:
•Zweckverband KAAW als Vertragspartner (hat keinen Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten)
•bol Behörden Online Systemhaus GmbH als Hosting-Provider (hat möglichen Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen von Supportleistungen)
Im Zusammenhang mit ausgelösten Verwaltungsvorgängen bleibt nicht auszuschließen, dass weitere Stellen Ihre personenbezogenen Daten erhalten. Genauere Informationen sind in den Informationspflichten des jeweiligen Verwaltungsvorganges beschrieben (Hinweis: Link „Datenschutz“).
Eine Drittlandsübertragung Ihrer personenbezogenen Daten findet nicht statt.
Wie lange werden die Daten gespeichert?
Die anfallenden personenbezogenen Daten, die wir per Formular verarbeiten, löschen wir sobald die Speicherung nicht mehr für den ausgelösten Verwaltungsvorgang und die hierfür geltenden Aufbewahrungspflichten erforderlich sind. Näheres ergibt sich ebenfalls aus den Informationspflichten (Hinweis: Link „Datenschutz“).
Welche Rechte haben Sie als Nutzer?
Sie haben das Recht
•Recht auf Auskunft über die sie betreffenden persönlichen Daten,
•Recht auf Berichtigung,
•Recht auf Löschung,
•Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
•Recht auf Sperrung und
•das Recht auf Datenübertragbarkeit.
Sollte die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf Ihre Einwilligung beruhen, so können Sie Ihre Einwilligung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund Ihrer Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an die Kommune mitteilen.
Weiterhin stehen Ihnen das Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, Telefon: 0211 38424-0, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de zu.
Hinweis
Wir verwenden Ihre Daten(eingaben) ausschließlich gemäß unserer Datenschutzerklärung/-hinweisen.
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Angaben zur Person
Anmelden mit digitaler Identität
SKBundID_Niedrig
SKBundID_Substanziell
SKBundID_Hoch
SKBundID_NiedrigAlle
SKBundID_SubstanziellAlle
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Angaben zum/zur Vollmachtnehmer/-in
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Angaben zum Dokument
Diese Vollmacht gilt für das folgende Dokument
Reisepass
Personalausweis
Führerschein
Sonstiges Dokument
Das bisherige Dokument füge ich bei.
Eine Verlustanzeige über mein bisheriges Dokument habe ich bei Antragstellung erstattet.
Zusatzerklärung zur Abholung eines Personalausweises - Erklärung über den Erhalt des PIN-Briefes
Mir wurde der Brief mit der PIN, der PUK und dem Sperrkennwort zur Online-Ausweisfunktion (elektronischer Identitätsnachweis) vom Ausweishersteller übersandt bzw. durch die Ausweisbehörde übergeben.
ja
nein
Meinen bisherigen / vorläufigen Personalausweis füge ich bei.
Eine Verlustanzeige über mein bisheriges Dokument habe ich bei Antragstellung erstattet.
Meinen bisherigen / vorläufigen Führerschein füge ich bei.
Eine Verlustanzeige über meinen bisherigen Führerschein habe ich bei Antragstellung erstattet.
Meinen bisherigen / vorläufigen Reisepass füge ich bei.
Eine Verlustanzeige über meinen bisherigen Reisepass habe ich bei Antragstellung erstattet.
Hinweis
Bei der Abholung Ihres Dokuments wird die Identität der von Ihnen bevollmächtigten Person anhand eines amtlichen Lichtbildausweises geprüft. Sie müssen daher ihrerseits ein entsprechendes Dokument (Personalausweis oder Reisepass) vorlegen können.
Hinweis
Die Abholung des Personalausweises kann OHNE vorherigen Erhalt des PIN Briefes NUR von Ihnen PERSÖNLICH erfolgen.
Sollten Sie keinen PIN Brief erhalen haben, kann die Vollmacht für die Abholung des PERSONALAUSWEISES nicht erteilt werden. Sie haben die Möglichkeit eine Vollmacht für andere Dokumente zu erteilen.
Zum Abbrechen des Vorgangs schließen Sie bitte einfach das Browserfenster.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
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