Verbindliche Eltern-Bedarfserklärung

für einen 45 Stunden-Betreuungsplatz
Hinweis

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigten,

die verbindliche Erklärung zum 45 Stundenbedarf ist nur vollständig mitsamt der notwendigen Bescheinigungen und kann daher nur komplett hochgeladen werden.

Bevor Sie im Onlineformular fortfahren, müssen Sie daher die Arbteigeberbescheinigung oder die Erklärung für Selbständige ausfüllen bzw. von Ihrem Arbeitgeber ausfüllen lassen.
Dazu klicken Sie bitte auf die blau markierten oben stehenden Links. Sie werden dann zur städtischen Internetseite weitergeleitet und können auf dieser unten unter Downloads die benötigten Bescheinigungen herunterladen.
Von der unterschriebenen Bescheinigung fertigen Sie im Anschluss ein Foto an und laden es an entsprechender Stelle im Onlineformular hoch.

Nach Absenden der Erklärung erhalten Sie eine Kopie Ihrer Erklärung an die unter Vertragspartner 1 hinterlegte Mailadresse mitsamt einer Eingangsbestätigung. Diese Eingangsbestätigung enthält vorbehaltlich der abschließenden Belegprüfung- eine Unbedenklichkeitserklärung zu Ihrer 45 Stunden-Buchung.

Sofern Sie bis zum 31.01. des nachfolgenden Kindergartenjahres keine gegenteilige Mitteilung erhalten, ist die Belegprüfung abgeschlossen und es bestehen von Seiten des Jugendamts keine Bedenken gegen die 45 Stunden-Betreuung.

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Stadt Ozg
Einsteinstraße 12, 85716 Ozg
Telefon: 089-364 360
E-Mail: demo@ozg-stadt.de