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Förderbereich 4 Artenvielfalt verbessern

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Allgemeine Informationen zum Datenschutz
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein sehr wichtiges Anliegen. Wir, die Kommune, unterliegen als öffentliche Stelle den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Verantwortlichkeiten
Verantwortliche Stelle ist die Kommune.

Wenn Sie Fragen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben, wenden Sie sich gerne an unseren behördlichen Datenschutzbeauftragten. Die Kontaktinformationen entnehmen Sie dem Link „Datenschutz“.
Auf welcher Rechtsgrundlage verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?
Über das von Ihnen ausgewählte Formular verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten aufgrund Ihres Anliegens. Ihr Anliegen kann auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c oder e DSGVO, auf Ihre Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO  oder auf Grundlage eines Vertrages gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO erfolgen.

Detaillierte Informationen zu Ihrem Anliegen entnehmen Sie einzelnen Informationspflichten, welche Sie dem Link ....Datenschutz entnehmen können.
Existiert neben dem Verantwortlichen weitere Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten?
Bei der elektronischen Verarbeitung von Formularen bedient sich die Kommune eines Dienstleisters. Der Dienstleister verarbeitet im Auftrag Ihre personenbezogenen Daten. Als Dienstleister sind beteiligt:

•Zweckverband KAAW als Vertragspartner (hat keinen Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten)
•bol Behörden Online Systemhaus GmbH als Hosting-Provider (hat möglichen Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen von Supportleistungen)

Im Zusammenhang mit ausgelösten Verwaltungsvorgängen bleibt nicht auszuschließen, dass weitere Stellen Ihre personenbezogenen Daten erhalten. Genauere Informationen sind in den Informationspflichten des jeweiligen Verwaltungsvorganges beschrieben (Hinweis: Link „Datenschutz“).
Eine Drittlandsübertragung Ihrer personenbezogenen Daten findet nicht statt.
Wie lange werden die Daten gespeichert?
Die anfallenden personenbezogenen Daten, die wir per Formular verarbeiten, löschen wir sobald die Speicherung nicht mehr für den ausgelösten Verwaltungsvorgang und die hierfür geltenden Aufbewahrungspflichten erforderlich sind. Näheres ergibt sich ebenfalls aus den Informationspflichten (Hinweis: Link „Datenschutz“).
Welche Rechte haben Sie als Nutzer?
Sie haben das Recht

•Recht auf Auskunft über die sie betreffenden persönlichen Daten,
•Recht auf Berichtigung,
•Recht auf Löschung,
•Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
•Recht auf Sperrung und
•das Recht auf Datenübertragbarkeit.

Sollte die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf Ihre Einwilligung beruhen, so können Sie Ihre Einwilligung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund Ihrer Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an die Kommune mitteilen.
Weiterhin stehen Ihnen das Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, Telefon: 0211 38424-0, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de zu.
Hinweise
Bitte beachten Sie, dass die E-Mail auch in Ihrem Spam-Ordner landen kann!
Gegenstand der Förderung
Gefördert wird die Anlage von Gründächern auf Gronauer Stadtgebiet oder
gefördert wird die Begrünung von Fassaden auf Gronauer Stadtgebiet oder
gefördert wird die Entsiegelung von Schottergärten und befestigten Flächen auf dem
Gronauer Stadtgebiet.
Art, Umfang und Höhe der Förderung
Die Zuwendung beträgt 10,00 €/m² und ist auf maximal 500,00 € pro Grundstück begrenzt.
Förderbedingungen
> Gefördert wird die Einrichtung von Dachbegrünung mit mindestens 5 cm Substratauflage oder
> Gefördert werden ausschließlich die baulichen Maßnahmen sowie die Anschaffung der Pflanzen. Die Förderung von Pflanzkübeln ist ausgeschlossen (Fassadenbegrünung) oder
> Gefördert werden umgestaltete Flächen, bei deren Erstellung
   auf die Verwendung von torfhaltigem Mutterboden verzichtet wird.
   kein Wurzel-/Vegetationsvlies eingebaut wird.
   gewährleistet wird, dass die Versickerung von Regenwasser über die belebte Bodenzone stattfinden kann (Entsiegelung von Schottergärten und befestigten Flächen).
> Die Flächen müssen für mindestens 10 Jahre erhalten werden.

Hinweis:

> Zur Förderung der Biodiversität sollen mehrjährige und insektenfreundliche Pflanzen verwendet werden.
   Hierzu empfiehlt die Stadt Gronau Arten aus der Pflanzliste der Verbraucherzentrale NRW
   (https://www.mehrgruenamhaus.de/sites/default/files/2023-10/202301_pflanzliste_dach.pdf).
> Zur Förderung der Biodiversität sollten heimische Arten aus der Pflanzliste der Verbraucherzentrale NRW verwendet werden.
(https://www.mehrgruenamhaus.de/sites/default/files/2023-01/202301_pflanzliste_fassade.pdf).
> Zum Mulchen eignen sich Pflanzenreste, Rasenschnitt, Blätter, Kompost, Stroh, Häckselmaterial und Rindenmulch/-schrot. Es ist zu empfehlen einen Teil der Bodenfläche freizuhalten, um bestimmte Insekten zu fördern.
Nachweise
Als Verwendungsnachweis sind nach Abschluss der Umsetzung innerhalb des Durchführungszeitraums folgende Nachweise zu erbringen:

> Rechnung Material bzw. Rechnung des Fachunternehmens
> Aussagekräftige fotografische Dokumentation (Vorher-Nachher Fotos)
> Nachweis über Entsorgung der Versiegelungsbeläge/-materialien
Förderungsausschlüsse
Nicht förderfähig sind

> Maßnahmen, die vor der Bewilligung des Antrags durchgeführt wurden.
> Verpflichtende Pflanzmaßnahmen (Bsp. Pflanzgebot Bebauungspläne).
> Dachterrassen etc. sowie Maßnahmen, die auf das Aufstellen von Pflanzkübeln
   oder Ähnlichem beschränkt sind.
> Begrünungen auf asbest- oder PVC-haltigen Dachabdeckungen.
Antrag erfolgt als
Angaben zur Person
Anmelden mit digitaler Identiät
Angaben zur Firma
Anmelden mit digitaler Identiät
Bankverbindung
Angaben zum Fördergegenstand
Für welchen Fördergegenstand möchten Sie einen Antrag stellen?
Hinweis: Es wird nur eine Maßnahme pro Haushalt und Verein gefördert.
Erklärungen des Antragsstellenden

Zusammenfassung der Angaben

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