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Förderbereich 3 Energie erzeugen

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Allgemeine Informationen zum Datenschutz
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein sehr wichtiges Anliegen. Wir, die Kommune, unterliegen als öffentliche Stelle den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Verantwortlichkeiten
Verantwortliche Stelle ist die Kommune.

Wenn Sie Fragen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben, wenden Sie sich gerne an unseren behördlichen Datenschutzbeauftragten. Die Kontaktinformationen entnehmen Sie dem Link „Datenschutz“.
Auf welcher Rechtsgrundlage verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?
Über das von Ihnen ausgewählte Formular verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten aufgrund Ihres Anliegens. Ihr Anliegen kann auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c oder e DSGVO, auf Ihre Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO  oder auf Grundlage eines Vertrages gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO erfolgen.

Detaillierte Informationen zu Ihrem Anliegen entnehmen Sie einzelnen Informationspflichten, welche Sie dem Link ....Datenschutz entnehmen können.
Existiert neben dem Verantwortlichen weitere Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten?
Bei der elektronischen Verarbeitung von Formularen bedient sich die Kommune eines Dienstleisters. Der Dienstleister verarbeitet im Auftrag Ihre personenbezogenen Daten. Als Dienstleister sind beteiligt:

•Zweckverband KAAW als Vertragspartner (hat keinen Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten)
•bol Behörden Online Systemhaus GmbH als Hosting-Provider (hat möglichen Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen von Supportleistungen)

Im Zusammenhang mit ausgelösten Verwaltungsvorgängen bleibt nicht auszuschließen, dass weitere Stellen Ihre personenbezogenen Daten erhalten. Genauere Informationen sind in den Informationspflichten des jeweiligen Verwaltungsvorganges beschrieben (Hinweis: Link „Datenschutz“).
Eine Drittlandsübertragung Ihrer personenbezogenen Daten findet nicht statt.
Wie lange werden die Daten gespeichert?
Die anfallenden personenbezogenen Daten, die wir per Formular verarbeiten, löschen wir sobald die Speicherung nicht mehr für den ausgelösten Verwaltungsvorgang und die hierfür geltenden Aufbewahrungspflichten erforderlich sind. Näheres ergibt sich ebenfalls aus den Informationspflichten (Hinweis: Link „Datenschutz“).
Welche Rechte haben Sie als Nutzer?
Sie haben das Recht

•Recht auf Auskunft über die sie betreffenden persönlichen Daten,
•Recht auf Berichtigung,
•Recht auf Löschung,
•Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
•Recht auf Sperrung und
•das Recht auf Datenübertragbarkeit.

Sollte die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf Ihre Einwilligung beruhen, so können Sie Ihre Einwilligung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund Ihrer Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an die Kommune mitteilen.
Weiterhin stehen Ihnen das Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, Telefon: 0211 38424-0, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de zu.
Hinweise
Bitte beachten Sie, dass die E-Mail auch in Ihrem Spam-Ordner landen kann!
Gegenstand der Förderung
Gefördert wird die Installation von neuen steckbaren Stromerzeugungsgeräten (sogenannte "„Steckersolarmodule"“ oder "„Balkonkraftwerke"“).
Gemäß der Verbraucherzentrale NRW werden darunter Solarmodule mit bis zu 800 Watt Leistung (Abgabeleistung des Wechselrichters) und einem Wechselrichter verstanden, die an einen Stromkreis angeschlossen werden.

Die Installation eines Stecker-PV-Geräts ist seit der im Mai 2018 veröffentlichten Vornorm DIN VDE V 0100-551-1 erlaubt.

Hinweise:

Stecker-Solargeräte, die mit dem typischen Schutzkontaktstecker eingesteckt werden können, sind in Deutschland normativ nicht zulässig. Nach der Vornorm DIN VDE V 0628-1 (VDE V 0628-1) ist eine spezielle Energiesteckdose zulässig. Es gilt jedoch: Sollten sich die gesetzlichen Vorgaben zwischenzeitlich ändern, gelten die neuen Normen.

Achten Sie beim Kauf auf steckerfertige Geräte und auf die Einhaltung des Sicherheitsstandards der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS 0001:2019-10).
Art, Umfang und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen, zweckgebundenen Zuschusses nach Erwerb und Montage der Anlage. Die Höhe des Zuschusses beträgt 200 € pro Modul für maximal zwei Module. Installationskosten zählen nicht zu den Anschaffungskosten.
Förderbedingungen
Gefördert werden Steckersolarmodule (oder auch „Balkonkraftwerk“), die…

> ausschließlich privat bzw. für Vereinszwecke genutzt werden,
> über einen Wielandstecker verfügen und in eine vom Fachbetrieb verbaute Einspeisesteckdose direkt in das Hausnetz einspeisen,
> mit einem Wechselrichter ausgestattet sind, dessen Anschlussleistung 800 Watt nicht übersteigt oder auf diese Leistung gedrosselt wurde,
> ordnungsgemäß unterhalten und mindestens für eine Dauer von fünf Jahren betrieben werden,
> die gesetzlichen und normativen Anforderungen zur Produktsicherheit (z. B. CE-Kennzeichnung, Netzanschlussnorm 4105, DGS-Sicherheitsstandard) erfüllen.

Maßgebend ist die aktuell geltende Rechtslage.
Nachweise
Erforderliche Nachweise für diesen Fördergegenstand sind:

> Foto der installierten Module
> Rechnung (keine Quittung!)
> bei Mietwohnungen: Einverständniserklärung der Vermieter:in
> Bescheinigung der Eintragung im Marktstammdatenregister
Förderungsausschlüsse
Nicht förderfähig sind:

> Geräte, die vor der Bewilligung des Antrags angeschafft wurden.
> Geräte, die nicht ausschließlich privat bzw. für Vereinszwecke genutzt werden.
> Umsetzungsorte, denen planungs- oder baurechtliche Belange oder der Denkmalschutz entgegenstehen.
> Geräte an ausschließlich gewerblich genutzten Gebäuden und Gebäudeteilen.
Antrag erfolgt als
Angaben zur Person
Anmelden mit digitaler Identiät
Angaben zur Firma
Anmelden mit digitaler Identiät
Bankverbindung
Angaben zum Fördergegenstand
Für Vereine: Adresse des Standorts der Anlage
Hinweis: Es wird nur eine Steckersolaranlage pro Haushalt gefördert.
Erklärungen des Antragsstellenden

Zusammenfassung der Angaben

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