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Allgemeine Informationen zum Datenschutz
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein sehr wichtiges Anliegen. Wir, die Kommune, unterliegen als öffentliche Stelle den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Verantwortlichkeiten
Verantwortliche Stelle ist die Kommune.

Wenn Sie Fragen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben, wenden Sie sich gerne an unseren behördlichen Datenschutzbeauftragten. Die Kontaktinformationen entnehmen Sie dem Link „Datenschutz“.
Auf welcher Rechtsgrundlage verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?
Über das von Ihnen ausgewählte Formular verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten aufgrund Ihres Anliegens. Ihr Anliegen kann auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c oder e DSGVO, auf Ihre Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO  oder auf Grundlage eines Vertrages gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO erfolgen.

Detaillierte Informationen zu Ihrem Anliegen entnehmen Sie einzelnen Informationspflichten, welche Sie dem Link ....Datenschutz entnehmen können.
Existiert neben dem Verantwortlichen weitere Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten?
Bei der elektronischen Verarbeitung von Formularen bedient sich die Kommune eines Dienstleisters. Der Dienstleister verarbeitet im Auftrag Ihre personenbezogenen Daten. Als Dienstleister sind beteiligt:

•Zweckverband KAAW als Vertragspartner (hat keinen Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten)
•bol Behörden Online Systemhaus GmbH als Hosting-Provider (hat möglichen Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen von Supportleistungen)

Im Zusammenhang mit ausgelösten Verwaltungsvorgängen bleibt nicht auszuschließen, dass weitere Stellen Ihre personenbezogenen Daten erhalten. Genauere Informationen sind in den Informationspflichten des jeweiligen Verwaltungsvorganges beschrieben (Hinweis: Link „Datenschutz“).
Eine Drittlandsübertragung Ihrer personenbezogenen Daten findet nicht statt.
Wie lange werden die Daten gespeichert?
Die anfallenden personenbezogenen Daten, die wir per Formular verarbeiten, löschen wir sobald die Speicherung nicht mehr für den ausgelösten Verwaltungsvorgang und die hierfür geltenden Aufbewahrungspflichten erforderlich sind. Näheres ergibt sich ebenfalls aus den Informationspflichten (Hinweis: Link „Datenschutz“).
Welche Rechte haben Sie als Nutzer?
Sie haben das Recht

•Recht auf Auskunft über die sie betreffenden persönlichen Daten,
•Recht auf Berichtigung,
•Recht auf Löschung,
•Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
•Recht auf Sperrung und
•das Recht auf Datenübertragbarkeit.

Sollte die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf Ihre Einwilligung beruhen, so können Sie Ihre Einwilligung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund Ihrer Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an die Kommune mitteilen.
Weiterhin stehen Ihnen das Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, Telefon: 0211 38424-0, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de zu.
Hinweise
Bitte beachten Sie, dass die E-Mail auch in Ihrem Spam-Ordner landen kann!
Gegenstand der Förderung
1. Gefördert wird die Anschaffung eines Lastenrads mit oder ohne Elektroantrieb. Dieses muss serienmäßig über fest montierte Vorrichtungen verfügen, um Kinder oder Gegenstände vorschriftsmäßig zu transportieren. Zudem muss das Lastenrad im zugelassenen Gesamtgewicht mindestens 35 kg zusätzlich zum/zur Fahrer:in transportieren können.

2. Gefördert wird die Anschaffung von Fahrradanhängern, die serienmäßig über fest montierte Vorrichtungen verfügen, um Kinder oder Gegenstände vorschriftsmäßig zu transportieren. Auch hier gilt eine Mindesttraglast von 35 kg.
Art, Umfang und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen, zweckgebundenen Zuschusses nach Erwerb des Lastenrads oder Anhängers. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal

> 1.000 € für elektrische Lastenräder

> 500 € für nicht-elektrische Lastenräder und

> 150 € für Fahrradanhänger.

Der Zuschuss darf maximal 50 % der Anschaffungskosten betragen. Andernfalls wird der Zuschuss anteilig reduziert.
Förderbedingungen
Gefördert werden Lastenfahrräder/Fahrradanhänger, die

> die erforderliche Mindesttraglast von 35 kg zusätzlich zum/zur Fahrer:in erfüllen.

> ausschließlich privat bzw. für Vereinszwecke genutzt werden.

> Je Haushalt kann nur ein Lastenfahrrad oder ein Fahrradanhänger gefördert werden.
Nachweise
Erforderliche Nachweise für diesen Fördergegenstand sind:

> Foto des erworbenen Lastenrads / Fahrradanhängers

> Rechnung (keine Quittung)

> Beschreibung des Modells bzw. Angaben zur Traglast
Förderungsausschlüsse
Nicht förderfähig sind:

> Lastenräder/Fahrradanhänger, die vor der Bewilligung des Antrags angeschafft wurden.

> Lastenräder/Fahrradanhänger, die nicht ausschließlich privat bzw. für Vereinszwecke genutzt werden.
Antrag erfolgt als
Angaben zur Person
Anmelden mit digitaler Identiät
Angaben zur Firma
Anmelden mit digitaler Identiät
Bankverbindung
Angaben zum Fördergegenstand
Für welchen Fördergegenstand möchten Sie einen Antrag stellen?
Hinweis: Es wird nur ein Lastenrad oder ein Fahrradanhänger pro Haushalt und Verein gefördert.
Erforderliche Mindesttraglast: 35kg zusätzlich zum/zur Fahrer:in
Erklärungen des Antragsstellenden

Zusammenfassung der Angaben

Bitte überprüfen Sie Ihre eingegebenen Daten und korrigieren Sie eventuelle Fehler vor dem Absenden.
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