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Förderung von Maßnahmen zur Einsparung und Erzeugung von Energie für nachhaltigen Klimaschutz

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Allgemeine Informationen zum Datenschutz
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein sehr wichtiges Anliegen. Wir, die Kommune, unterliegen als öffentliche Stelle den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Verantwortlichkeiten
Verantwortliche Stelle ist die Kommune.

Wenn Sie Fragen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben, wenden Sie sich gerne an unseren behördlichen Datenschutzbeauftragten. Die Kontaktinformationen entnehmen Sie dem Link „Datenschutz“.
Auf welcher Rechtsgrundlage verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?
Über das von Ihnen ausgewählte Formular verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten aufgrund Ihres Anliegens. Ihr Anliegen kann auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c oder e DSGVO, auf Ihre Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO  oder auf Grundlage eines Vertrages gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO erfolgen.

Detaillierte Informationen zu Ihrem Anliegen entnehmen Sie einzelnen Informationspflichten, welche Sie dem Link ....Datenschutz entnehmen können.
Existieren neben dem Verantwortlichen weitere Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten?
Bei der elektronischen Verarbeitung von Formularen bedient sich die Kommune eines Dienstleisters. Der Dienstleister verarbeitet im Auftrag Ihre personenbezogenen Daten. Als Dienstleister sind beteiligt:

•Zweckverband KAAW als Vertragspartner (hat keinen Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten)
•bol Behörden Online Systemhaus GmbH als Hosting-Provider (hat möglichen Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen von Supportleistungen)

Im Zusammenhang mit ausgelösten Verwaltungsvorgängen bleibt nicht auszuschließen, dass weitere Stellen Ihre personenbezogenen Daten erhalten. Genauere Informationen sind in den Informationspflichten des jeweiligen Verwaltungsvorganges beschrieben (Hinweis: Link „Datenschutz“).
Eine Drittlandsübertragung Ihrer personenbezogenen Daten findet nicht statt.
Wie lange werden die Daten gespeichert?
Die anfallenden personenbezogenen Daten, die wir per Formular verarbeiten, löschen wir sobald die Speicherung nicht mehr für den ausgelösten Verwaltungsvorgang und die hierfür geltenden Aufbewahrungspflichten erforderlich sind. Näheres ergibt sich ebenfalls aus den Informationspflichten (Hinweis: Link „Datenschutz“).
Welche Rechte haben Sie als Nutzer?
Sie haben das Recht

•Recht auf Auskunft über die sie betreffenden persönlichen Daten,
•Recht auf Berichtigung,
•Recht auf Löschung,
•Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
•Recht auf Sperrung und
•das Recht auf Datenübertragbarkeit.

Sollte die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf Ihrer Einwilligung beruhen, so können Sie Ihre Einwilligung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund Ihrer Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an die Kommune mitteilen.
Weiterhin stehen Ihnen das Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, Telefon: 0211 38424-0, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de zu.
Hinweise
Bitte beachten Sie, dass die E-Mail auch in Ihrem Spam-Ordner landen kann!
Antrag erfolgt als
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Auswahl des Förderbereiches
Nachweise Förderbereich 1 - Energie sparen
Austausch eines alten Kühl- oder Gefriergeräts, einer alten Waschmaschine oder Wäschetrockners oder eines alten Geschirrspülers

Gegenstand der Förderung

Gefördert wird die Anschaffung von neuen oder gebrauchten energieeffizienten Elektrogeräten (Kühl-Gefrierkombination, Kühlschrank, Gefrierschrank, Gefriertruhe, Waschmaschine, Wäschetrockner, Geschirrspüler), die über die folgende Energie-Effizienzklasse (EEK) verfügen:

- Waschmaschine: A

- Wäschetrockner: A+++ (neue EEK A, B, C ab Juli 2025)

- Gefrierschrank: A, B

- Gefriertruhe: A, B

- Kühlschrank: A, B

- Kühl-/Gefrierkombination: A, B, C

- Geschirrspülmaschine: A, B

Bei Einbaugeräten wird auch das Energie-Effizienzlabel C zugelassen.

Art, Umfang und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen, zweckgebundenen Zuschusses nach Erwerb und Aufbau des Geräts. Die Höhe des Zuschusses beträgt höchstens 200 € pro Gerät, maximal jedoch 60 % der Anschaffungskosten. Installations- und Versandkosten zählen nicht zu den Anschaffungskosten.

Förderbedingungen

Gefördert werden Geräte, die…

- die erforderliche Energie-Effizienzklasse (siehe Auflistung oben) vorweisen.

- auf dem Stadtgebiet Gronaus aufgestellt und ausschließlich privat bzw. vom Verein genutzt werden.

Nachweise

Erforderliche Nachweise für diesen Fördergegenstand sind:

- Foto des Geräts am finalen Einsatzort

- Rechnung (keine Quittung) über das neue Gerät inkl. Modellbeschreibung

Förderungsausschlüsse

Nicht förderfähig sind:

- Geräte, die vor dem 01.01.2025 angeschafft wurden.

Nachweise Förderbereich 2 - Mobil sein
Anschaffung eines Lastenrads (elektrisch/nicht-elektrisch) oder eines Fahrradanhängers

Gegenstand der Förderung

(1) Gefördert wird die Anschaffung eines neuen oder gebrauchten Lastenrads mit oder ohne Elektroantrieb. Dieses muss serienmäßig über fest montierte Vorrichtungen verfügen, um Kinder, Hunde oder Gegenstände vorschriftsmäßig zu transportieren. Zudem muss das Lastenrad im zugelassenen Gesamtgewicht mindestens 35 kg zusätzlich zum/zur Fahrer:in transportieren können.

(2) Gefördert wird die Anschaffung von neuen oder gebrauchten Fahrradanhängern, die serienmäßig über fest montierte Vorrichtungen verfügen, um Kinder, Hunde oder Gegenstände vorschriftsmäßig zu transportieren. Auch hier gilt eine Mindesttraglast von 35 kg.

Art, Umfang und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen, zweckgebundenen Zuschusses nach Erwerb des Lastenrads oder Anhängers. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal

- 1.000 € für elektrische Lastenräder,

- 500 € für nicht-elektrische Lastenräder und

- 300 € für Fahrradanhänger.

Der Zuschuss beträgt maximal 60 % der Anschaffungskosten. Neben- und Versandkosten zählen nicht zu den Anschaffungskosten.

Förderbedingungen

Gefördert werden Lastenfahrräder / Fahrradanhänger, die

- die erforderliche Mindesttraglast von 35 kg zusätzlich zum/zur Fahrer/Fahrerin erfüllen.

- ausschließlich privat bzw. vom Verein genutzt werden.

Nachweise

Erforderliche Nachweise für diesen Fördergegenstand sind:

- Foto des erworbenen Lastenrads / Fahrradanhängers

- Rechnung (keine Quittung)

- Beschreibung des Modells bzw. Angaben zur Traglast

Förderungsausschlüsse

Nicht förderfähig sind:

- Lastenräder / Fahrradanhänger, die vor dem 01.01.2025 angeschafft wurden.

Nachweise Förderbereich 3 - Energie erzeugen
Anschaffung einer Solaranlage zur Stromerzeugung (Steckersolaranlage, PV-Anlage) oder einer Solarthermieanlage

Gegenstand der Förderung

Gefördert wird die Anschaffung von Solarmodulen zur Stromerzeugung sowie

Wärmegewinnung:

- Steckersolaranlage („Balkonkraftwerk")

- PV-Anlage

- Solarthermieanlage

Hinweise:

Stecker-Solargeräte, die mit dem typischen Schutzkontaktstecker eingesteckt werden können, sind in Deutschland normativ nicht zulässig. Nach der Vornorm DIN VDE V 0628-1 (VDE V 0628-1) ist eine spezielle Energiesteckdose zulässig. Sollten sich die gesetzlichen Vorgaben zwischenzeitlich ändern, gelten die neuen Normen. Achten Sie beim Kauf auf steckerfertige Geräte und auf die Einhaltung des Sicherheitsstandards der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS 0001:2019-10).

Art, Umfang und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen, zweckgebundenen Zuschusses nach Erwerb der Anlage. Die Höhe des Zuschusses beträgt 200 € pro Modul für maximal zwei Module, höchstens jedoch 60 % der Anschaffungskosten. Installations- und Versandkosten zählen nicht zu den Anschaffungskosten.

Förderbedingungen

Gefördert werden Solarmodule, die…

- ausschließlich privat bzw. vom Verein genutzt werden,

- die gesetzlichen und normativen Anforderungen zur Produktsicherheit (z. B. CE-Kennzeichnung, Netzanschlussnorm 4105, DGS-Sicherheitsstandard) erfüllen.

Maßgebend ist die aktuell geltende Rechtslage.

Nachweise

Erforderliche Nachweise für diesen Fördergegenstand sind:

- Foto der Anlage

- Rechnung (keine Quittung)

Förderungsausschlüsse

Nicht förderfähig sind:

a) Geräte, die vor dem 01.01.2025 angeschafft wurden.

b) Geräte, die nicht ausschließlich privat bzw. von Vereinen genutzt werden.

c) Anlagen an ausschließlich gewerblich genutzten Gebäuden und Gebäudeteilen.

Nachweise Förderbereich 4
Anlage eines Gründaches

Gegenstand der Förderung

Gefördert wird die Anlage von Gründächern auf Gronauer Stadtgebiet.

Art, Umfang und Höhe der Förderung

Die Zuwendung beträgt 15,00 €/m² und ist auf höchstens 500,00 € pro Grundstück begrenzt. Der Zuschuss beträgt maximal 60 % der Anschaffungskosten. Versandkosten zählen nicht zu den Anschaffungskosten.

Förderbedingungen

Gefördert wird die Einrichtung von Dachbegrünung mit mindestens 5 cm Substratauflage.

Hinweis:

- Zur Förderung der Biodiversität sollen mehrjährige und insektenfreundliche Pflanzen verwendet werden. Hierzu empfiehlt die Stadt Gronau Arten aus der Pflanzliste der Verbraucherzentrale NRW

(https://www.mehrgruenamhaus.de/sites/default/files/2023-10/202301_pflanzliste_dach.pdf).

Nachweise

Als Verwendungsnachweis sind nach Abschluss der Umsetzung innerhalb des Durchführungszeitraums folgende Nachweise zu erbringen:

- Rechnung Material bzw. Rechnung des Fachunternehmens

- Aussagekräftige fotografische Dokumentation (Vorher-Nachher Fotos)

Förderungsausschlüsse

Nicht förderfähig sind

- Maßnahmen, die vor 01.01.2025 durchgeführt wurden.

- Verpflichtende Pflanzmaßnahmen (Bsp. Pflanzgebot Bebauungspläne).

- Dachterrassen etc. sowie Maßnahmen, die auf das Aufstellen von Pflanzkübeln oder Ähnlichem beschränkt sind.

Anlage eines Fassadenbegrünung

Gegenstand der Förderung

Gefördert wird die Begrünung von Fassaden auf Gronauer Stadtgebiet.

Art, Umfang und Höhe der Förderung

Die Zuwendung beträgt 15,00 €/m² und ist auf höchstens 500,00 € pro Grundstück begrenzt. Der Zuschuss beträgt maximal 60 % der Anschaffungskosten. Versandkosten zählen nicht zu den Anschaffungskosten.

Förderbedingungen

Gefördert werden ausschließlich die baulichen Maßnahmen sowie die Anschaffung der Pflanzen. Die Förderung von Pflanzkübeln ist ausgeschlossen.

Hinweis:

- Zur Förderung der Biodiversität sollen heimische Arten aus der Pflanzliste der Verbraucherzentrale NRW verwendet werden.

(https://www.mehrgruenamhaus.de/sites/default/files/2023-01/202301_pflanzliste_fassade.pdf).

Nachweise

Als Verwendungsnachweis sind nach Abschluss der Umsetzung innerhalb des Durchführungszeitraums folgende Nachweise zu erbringen:

- Rechnung Material bzw. Rechnung des Fachunternehmens

- Aussagekräftige fotografische Dokumentation (Vorher-Nachher Fotos)

Förderungsausschlüsse

Nicht förderfähig sind

- Maßnahmen, die vor dem 01.01.2025 durchgeführt wurden.

- Dachterrassen etc. sowie Maßnahmen, die auf das Aufstellen von Pflanzkübeln oder Ähnlichem beschränkt sind

Entsiegelung von Schottergärten und befestigten Flächen

Gegenstand der Förderung

Gefördert wird die Entsiegelung von Schottergärten und befestigten Flächen.

Art, Umfang und Höhe der Förderung

Die Zuwendung beträgt 15,00 €/m² und ist auf höchstens 500,00 € pro Grundstück

begrenzt. Der Zuschuss beträgt maximal 60 % der Anschaffungskosten. Versandkosten

zählen nicht zu den Anschaffungskosten.

Förderbedingungen

Gefördert wird die Entsiegelung von befestigten Flächen, bei deren Erstellung…

- … kein Wurzel-/Vegetationsvlies eingebaut wird.

- … gewährleistet wird, dass die Versickerung von Regenwasser über die belebte Bodenzone stattfinden kann.

Hinweise:

- Zur Förderung der Biodiversität sollten bevorzugt heimische Arten aus der Pflanzliste der Verbraucherzentrale NRW gepflanzt werden

(https://www.mehrgruenamhaus.de/sites/default/files/2023-01/202301_pflanzliste_vorgarten.pdf).

- Zum Mulchen eignen sich Pflanzenreste, Rasenschnitt, Blätter, Günkompost, Stroh und Häckselmaterial. Es ist zu empfehlen einen Teil der Bodenfläche freizuhalten, um bestimmte Insekten zu fördern.

Nachweise

Als Verwendungsnachweis sind nach Abschluss der Umsetzung innerhalb des Durchführungszeitraums folgende Nachweise zu erbringen:

- Rechnung Material bzw. Rechnung des Fachunternehmens

- Aussagekräftige fotografische Dokumentation (Vorher-Nachher Fotos)

Förderungsausschlüsse

Nicht förderfähig sind

- Maßnahmen, die vor dem 01.01.2025 durchgeführt wurden.

Pflanzung eines "Klimabaums"

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden ausschließlich folgende heimische Arten, die im Gegensatz zu Neuzüchtungen und ortsfremden Arten, eine wichtige Nahrungsquelle für Wildbienen und Schmetterlinge darstellen. Dank ihrer Anpassung an den hiesigen Lebensraum sind diese klimafester und überstehen auch kalte Winter meist ohne Probleme.

Rosengewächse (Rosaceae):

- Kirschen (Prunus avium, Prunus padus)

- Äpfel (Malus domestica, Malus sylvestris)

- Birnen (Pyrus communis, Pyrus pyraster)

- Pflaumen (Prunus domestica)

- Elsbeere (Sorbus torminalis)

- Vogelbeere (Sorbus Aucuparia)

- Mehlbeeren (Sorbus Aria, Sorbus Intermedia)

- Weißdorne (Crataegus monogyna, Crataegus leavigata)

Weidengewächse (Salicaceae):

- Weiden (Salix Caprea, Salix Viminalis, Salix Purpurea, Salix Cinerea, Salix

alba)

- Pappeln (Populus alba, Populus nigra, Populus tremula)

Ahorne (Acer):

- Ahorne (Acer Pseudoplatanus, Acer Campestre, Acer Platanoides)

Linden (Tilia):

- Linden (Tilia platyphyllos, Tilia Cordata)

Birkengewächse (Betulaceae):

- Birken (Betula Pubescens, Betula Pendula)

- Erlen (Alnus Glutinosa, Alnus Incana)

- Hainbuche (Carpinus Betulus)

- Hasel (Corylus avellana)

Buchengewächse (Fagaceae):

- Eichen (Quercus robur, Quercus petraea)

- Gewöhnliche Buche (Fagus sylvatica)

- Edelkastanie (Castanea sativa)

Ulmengewächse (Ulmaceae)

- Ulmen (Ulmus glabra, Ulmus minor, Ulmus laevis, Ulmus hollandica)

Walnussgewächse (Juglandaceae)

- Echte Walnuss (Juglans regia)

Hartriegelgewächse (Cornaceae)

- Kornelkische (Cornus mas)

Art, Umfang und Höhe der Förderung

Die Förderung beträgt 60 % der Anschaffungskosten, maximal jedoch 200 € pro Baum. Je Grundstück/Wohneinheit können höchstens zwei Bäume gefördert werden. Pflanz-, Neben- und Versandkosten zählen nicht zu den Anschaffungskosten.

Förderbedingungen

- Geförderte Bäume müssen mehrmals verschulte Ballenware (3 xv) sein und einen Stammumfang von mindestens 12-14 cm, gemessen ein Meter über dem Ballen, aufweisen.

- Der Baum muss dauerhaft mit dem Erdreich verbunden sein. Eine Pflanzung in einem Kübel wird explizit ausgeschlossen.

Nachweise

Als Verwendungsnachweis sind nach Abschluss der Umsetzung innerhalb des Durchführungszeitraums folgende Nachweise zu erbringen:

- Rechnung oder Kassenbon

- Foto des gepflanzten Baumes / der gepflanzten Bäume

- Nachweis der gepflanzten Art und des Stammumfanges

Förderungsausschlüsse

Nicht förderfähig sind Bäume, die vor dem 01.01.2025 gekauft/gepflanzt wurden.

Erklärungen des Antragsstellenden

Zusammenfassung der Angaben

Bitte überprüfen Sie Ihre eingegebenen Daten und korrigieren Sie eventuelle Fehler vor dem Absenden.
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