Antragsteller, Firma, Stempel
– Verkehrszeichenplan
Antrag auf Anordnung
verkehrsregelnder Maßnahmen
nach § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Ich/Wir beantragen
gemäß dem auf der Rückseite abgebildeten Lage- und Verkehrszeichenplan
1
)
gemäß beigef. Regelplan
innerorts
außerorts
ohne Vorlage eines Verkehrszeichenplanes
2
)
den Erlass einer verkehrsrechtlichen Anordnung zur Durchführung der nachstehend näher bezeichneten Maßnahmen:
Anlagen:
Anschrift der zuständigen Behörde
Verantwortlicher Bauleiter:
Telefon-Nr.:
Straßen-
bezeichnung
Ort der Sperrung
Dauer der Sperrung
Umfang der Sperrung
Restbreite der nicht beeinträchtigten Verkehrsfläche
Grund der Sperrung
Umleitung/
Anliegerverkehr
nur bei Straßensperrung
Gesamt-
Fußgänger-
für den
verkehr
verkehr
teilweise
halbseitig
vollständig
Gründe:
m
B) Anordnung für folgende Straßensperrung:
Auf der / Entlang der (Bundes-/Staats-/Kreis-/Gemeindestraße {Nr. oder Name})
bei km/von km-km/bei Haus-Nr./von Haus-Nr. zu Haus-Nr.
in
vom
längstens bis
bis zur Beendigung der Bauarbeiten
im Bereich des Gehweges
am Fahrbahnrand
halbseitig
Der Verkehr wird umgeleitet über
Der Anliegerverkehr ist zugelassen bis
A) Anordnung zur Absperrung und Kennzeichnung der vorgenannten Baustelle
Beabsichtigte Maßnahmen für Absperrung und Kennzeichnung (Beschilderungsplan erforderlich)
m (mind. 5,50 m)
m (mind. 3,00 m)
Es wird hiermit versichert, dass der Antragsteller die Verantwortung für die ordnungsgemäße Aufstellung der Verkehrszeichen und deren Beleuchtung sowie die Aufstellung und Bedienung einer erforderlichen Signalanlage übernimmt und die dafür entstehenden Kosten trägt. Ereignen sich Verkehrsunfälle, die durch diese Maßnahmen bedingt sind und mit ihnen in ursächlichem Zusammenhang stehen, so wird die Haftpflicht gegenüber dem jeweiligen Träger der Straßenbaulast in vollem Umfang übernommen.
1) Der Plan soll enthalten:
a)
den Straßenabschnitt,
b)
die im Zuge des Abschnitts bereits stehenden Verkehrsschilder, Ver-
kehrseinrichtungen und Anlagen,
c)
die Art und das Ausmaß der Arbeitsstelle,
d) die für die Kennzeichnung der Arbeitsstelle und für die Verkehrsführung
notwendigen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen,
e)
Angaben darüber, welche Beschilderung nach Arbeitsschluss, an Sonn-
und Feiertagen und bei Nacht vorgesehen ist (bei automatisch arbeiten-
den Lichtzeichenanlagen auch den Phasenablauf).
2) Der Vorlage eines Verkehrszeichenplanes bedarf es nicht:
a)
bei Arbeiten von kurzer Dauer und geringem Umfang der
Arbeitstelle, wenn die Arbeiten sich nur unwesentlich auf den
Sraßenverkehr auswirken,
b)
wenn ein geeigneter Regelplan besteht,
c)
wenn die zuständige Behörde selbst einen Plan aufstellt.
Ort, Datum
Unterschrift des Antragstellers
Bestell-Nr.  400 140 1051 402_0542  -
Tel.: 089/37436-0 - Fax: 089/37436-344 - service@juenglingverlag.de
Wappen der Gemeinde
NICHTAUSFÜLLEN!
N
Raum für Stellungnahme Polizeibehörde
Raum für Stellungnahme Straßenbaubehörde
Unterschrift
Unterschrift
An die
mit der Bitte,
zu vorliegendem Antrag Stellung zu nehmen.
Verkehrszeichenplan
liegt bei
liegt nicht bei
Regelplan
liegt bei
liegt nicht bei
Planskizze für Umleitung
liegt bei
liegt nicht bei
Maßstäbe:
10 m
20 m
1:1000
30 m
1 m
2 m
1:100
3 m
10 m
1:500
20 m
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