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Gewerbe-Anmeldung - Nordrhein-Westfalen
nach § 14 oder § 55c der Gewerbeordnung

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Informationen zum Antrag
Hinweise

  • Diese Anzeige berechtigt nicht zum Beginn des Gewerbebetriebes, wenn noch eine Erlaubnis oder eine Eintragung in die Handwerksrolle notwendig ist. Zuwiderhandlungen können mit Geldbuße, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden.
  • Diese Anzeige ist keine Genehmigung zur Errichtung einer Betriebsstätte gemäß dem Planungs- und Baurecht.
  • Bitte beachten Sie bei Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG, EWIV, Partnerschaftsgesellschaft, StG):
    Für jeden geschäftsführenden Gesellschafter ist ein eigener Vordruck auszufüllen.
  • Bitte beachten Sie bei juristischen Personen (also wenn Ihr Betrieb z.B. in einer dieser Rechtsformen geführt wird: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Europäische Gesellschaft (SE), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), eingetragene Genossenschaft (eG), Stiftung, Verein, Unternehmergesellschaft (UG)):
    Sollte es mehr als einen gesetzlichen Vertreter geben, so sind die Angaben für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter auf Beiblättern zu machen.
  • Sollte eine inländische AG vorliegen, wird auf die Angaben zur Person verzichtet.

Die Gewerbeanmeldung kann nach § 14 oder nach § 55 Gewerbeordnung erfolgen.

Ausschnitt aus § 14 Anzeigepflicht; Verordnungsermächtigung (GewO)
(1) Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Das Gleiche gilt, wenn
  1. der Betrieb verlegt wird,
  2. der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind,
    2a. der Name des Gewerbetreibenden geändert wird oder
  3. der Betrieb aufgegeben wird.
(...)

Ausschnitt aus § 55 Reisegewerbekarte (GewO)
(1) Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung (§ 4 Absatz 3) oder ohne eine solche zu haben
  1. Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
  2. unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.
(2) Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis (Reisegewerbekarte).

Achtung: Der Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung bzw. Ausdehnung einer Reisegewerbekarte muss separat erfolgen.

Benötigte Unterlagen

  • Führungszeugnis für Behörden (Bei Antragsstellung nach §55 und §38 GewO)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Bei Antragsstellung nach §55 und §38 GewO)
  • Kopie des Personalausweises/Reisepasses
  • Aufenthaltserlaubnis
  • Handelsregisterauszug (Kopie und Original)
    (Das Original muss in beglaubigter Form bei der zuständigen Behörde via Postweg vorgelegt werden.)

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Hinweise zum Datenschutz

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Einverständniserklärung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung
Weitere Informationen finden Sie unter den Datenschutzbestimmungen unter unserer Datenschutzerklärung.

Angaben zum Betriebsinhaber

Im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister, ggf. im Stiftungsverzeichnis eingetragener Name mit Rechtsform

Weicht der tatsächliche Name des Geschäfts vom eingetragenen Namen des Betriebs ab?

Personalien des Antragstellers
bzw. des gesetzlichen Vertreters der juristischen Person (außer bei inländischen AG's)

Üben Sie die Funktion eines gesetzlichen Vertreters für eine juristische Person aus?

Sollte es mehr als einen gesetzlichen Vertreter geben, so sind die Angaben für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter auf Beiblättern zu machen und dem Antrag beizulegen.

Bitte geben Sie an, wieviele weitere gesetzliche Vertreter es gibt.

Wenn der Antrag von einem oder mehreren gesetzlichen Vertreter gestellt wird, darf beim Vorliegen einer inländischen AG auf diese Angaben verzichtet werden. Liegt eine inländische AG vor?

Anmelden mit digitaler Identität
Angaben zum Betrieb

Zahl der geschäftsführenden Gesellschafter (nur bei Personengesellschaften)

Zahl der gesetzlichen Vertreter

Liegt eine Beteiligung der öffentliche Hand vor?

Die Anmeldung wird erstattet für

Vertretungsberechtigte Person/Betriebsleiter

Angaben zur Betriebsstätte

Hauptniederlassung (falls die Betriebsstätte lediglich Zweigniederlassung oder unselbstständige Zweigstelle ist)

Gibt es eine frühere Betriebsstätte?

Angaben zur angemeldeten Tätigkeit

Hinweis: Bitte überprüfen Sie genau, ob die anzumeldende Tätigkeit einer besonderen Genehmigung bedarf (siehe Teil II B. GewO)

Angemeldete Tätigkeit: Bitte genau angeben und möglichst genau beschreiben, z.B. Herstellung von Möbeln, Elektroinstallationen und Elektroeinzelhandel, Großhandel mit Lebensmitteln.

Liegt bei der anzumeldenden Tätigkeit ein überwachungsbedürftiges Gewerbe nach § 38 GewO vor?

Wird die Tätigkeit (vorerst) im Nebenerwerb betrieben?

Datum des Beginn der angemeldeten Tätigkeit

Art des angemeldeten Betriebes

Zahl der bei Geschäftsaufnahme tätigen Personen (einschließlich Aushilfen, Ehe- oder Lebenspartner des Inhabers) ohne Inhaber

Grund der Neuerrichtung/der Übernahme

Angabe des bisherigen gesetzlichen Unfallversicherungsträgers

Angabe der bisherigen Unternehmensnummer

Weitere Angaben zum Betriebsinhaber

Falls der Betriebsinhaber für die angemeldete Tätigkeit eine Erlaubnis benötigt, in die Handwerksrolle einzutragen ist oder Ausländer ist, der einen Aufenthaltstitel benötigt:

Benötigen Sie als Betriebsinhaber für die angemeldete Tätigkeit eine Erlaubnis?

Liegt eine Erlaubnis vor?

Sind Sie ein Handwerksbetrieb der Anlage A der Handwerksordnung?

Liegt eine Handwerkskarte vor?

Liegt ein Aufenthaltstitel vor?

Enthält der Aufenthaltstitel eine die Erwerbstätigkeit betreffende Auflage und/oder Beschränkung?

Anlagen

Scannen oder fotografieren Sie das entsprechende Dokument. Bitte beachten Sie, dass die Dateien nicht größer als 5 MB sein dürfen. Zugelassene Dateiformate sind jpg, tif, pdf.

Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden

Hinweis:
Sollte während der Bearbeitung Ihres Antrages festgestellt werden, dass es sich um einen überwachungsbedürftigen Gewerbezweige handelt, werden Sie zum Nachreichen eines Führungszeugnisses von uns aufgefordert.

Auskunft Gewerbezentralregister

Gültige Aufenthaltserlaubnis

Personalausweis/Reisepass

Registerauszug (Scan)

Angaben zu weiteren gesetzlichen Vertretern

Zusammenfassung der Angaben

Bitte überprüfen Sie Ihre eingegebenen Daten und korrigieren Sie eventuelle Fehler vor dem Absenden.
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