Informationen zu den in Artikel 13 Absatz 1 und Absatz 2 Datenschutz-Grundverordnung geforderten Hinweisen bei Erhebung personenbezogener Daten können Sie jederzeit beim entsprechendem Fachamt oder beim Datenschutzbeauftragten anfragen.
Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung
Gemäß § 7 Abs. 4 und § 32 Abs. 2 des Wohnungseigentumsgesetzes
1. Antragstellende
Unterschrift Antragstellende
2. Grundstück
3. Grundbucheintragung
4. Angaben zu Wohnung(en) und Gebäude
Die Wohnung(en) ist/sind Bestandteil eines
Die Wohnung(en) ist/sind Bestandteil eines
5. Beigefügte Unterlagen
1. Aktueller Lageplan (im Bestand: Katasterplan)
2. Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte und Ansichten mindestens 1 : 100)
3. Aufteilungsplan: Kennzeichnung der Räume, für die die Abgeschlossenheit beantragt wird im Grundriss.
Gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen gemäß § 7
Absatz 4, Nummer 2 und § 32 Absatz 2, Nummer 2 des Wohngungseigentumsgesetzes.)
6. Antragstellung
Ich beantrage hiermit eine Abgeschlossenheitsbescheinigung gemäß Aufteilungsplan und den oben genannten Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes.
Es soll