Anlage I/7 zur VV BauPrüfVO
Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren sind Angaben zu den gekennzeichneten Ziffern 8 bis 10 nicht erforderlich.
Bauherrschaft
Bauantrag / Antrag auf Vorbescheid vom
Grundstück (Ort, Straße, Hausnummer
Name, Vorname / Firma / Behörde
1. Bezeichnung des Vorhabens
2. Art der Nutzung
3. Angaben zum Grundstück
(Art und Entfernung zur Entnahmestelle)
4. Barrierefreies Bauen
5. Anzahl der notwendigen Stellplätze
(Bedarfsermittlung gegebenenfalls als Beiblatt)
Insgesamt auf dem Baugrundstück:
auf fremdem Grundstück mit Baulast:
davon für Menschen mit Behinderung:
6. Anzahl der Stellplätze mit Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität
(Bedarfsermittlung gegebenenfalls als Beiblatt)
Zu errichtende Wohngebäude mit mehr als 5 Stellplätzen (§ 6 GEIG)
Anzahl Stellplätze mit Leitungsinfrastruktur:
Zu errichtende Wohngebäude mit mehr als 6 Stellplätzen (§ 7 GEIG)
Anzahl Stellplätze mit Leitungsinfrastruktur:
Anlage I/7 zur VV BauPrüfVO
7. Anzahl der notwendigen Fahrradstellplätze
(Bedarfsermittlung gegebenenfalls als Beiblatt)
Insgesamt auf dem Baugrundstück:
auf fremdem Grundstück mit Baulast:
davon für Menschen mit Behinderung:
8. Schutz gegen schädliche Einflüsse
9. Angaben zur Aufstellung von Feuerstätten
Gesamt-Nennwärmeleistung:
Angaben zur Brennstofflagerung
unterirdischer
Lagerbehälter
10. Lüftung
Lüftungsanlage für Mittel- oder Großgarage
Sonstige genehmigungspflichtige Lüftungsanlage
Lüftungsanlage überbrückt Gebäudetrennwände oder Geschossdecken:
Schematische Darstellung entsprechend den Bildern der Lüftungsanlagenrichtlinie und Beschreibung der Lüftungsanlage mit Angaben der Feuerwiderstandsdauer und Baustoffklasse der Bauteile und Lüftungsabschnitte ist beigefügt.
11. Weitere Angaben, sofern wegen Ortssatzungen oder Denkmalschutz erforderlich
Äußere Gestaltung:
Dachflächen und Dachaufbauten
Spielplatz für Kleinkinder (Größe und Ausstattung):
Befestigung, Gestaltung und Eingrünung der Zufahrten oder der Stellplätze im Freien:
Gestaltung und Bepflanzung der nicht überbauten Flächen:
12. Sonstiges:
Der/Die Entwurfsverfassende
Informationen zu den in Artikel 13 Absatz 1 und Absatz 2 Datenschutz-Grundverordnung geforderten Hinweisen bei Erhebung personenbezogener Daten können Sie jederzeit beim entsprechendem Fachamt oder beim Datenschutzbeauftragten anfragen.
* für elektronische Verfahren gelten die jeweiligen Bestimmungen
Anlage I/7 zur VV BauPrüfVO