Das nachstehend bezeichnete Gebäude ist bezugsfertig seit
Baubeschreibungsvordruck zugesandt am
Anzeige über die Bezugsfertigkeit eines Gebäudes
zur Steuerneubewertung nach GrStR
Straße/Hausnummer, Postfach
1. Bauherr
2. Bauort
3. Von der Behörde ausfüllen
Baubeschreibung angemahnt
Die genannte bauliche Anlage ist soweit fertig gestellt, dass den zukünftigen Bewohnern oder sonstigen Benutzern zugemutet werden kann, das Gebäude zu beziehen. Es wird deshalb um möglichst umgehenden Zwischenbescheid auf dem Folgeblatt und für den Fall der Wertfortschreibung um Mitteilung des neuen Grundsteuermessbetrages gebeten.
Das nachstehend bezeichnete Gebäude wurde Ihrer Anzeige entsprechend als bezugsfertig vorgemerkt ab
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1. Bauherr
2. Bauort
3. zurück an:
Die Wertfortschreibung wird veranlasst; der neue Grundsteuermessbetrag wird in Kürze erteilt.
Eine Wertfortschreibung ist aufgrund obiger Baumaßnahmen nicht veranlasst;
es verbleibt somit beim bisherigen Grundsteuermessbetrag
Das nachstehend bezeichnete Gebäude ist bezugsfertig seit
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1. Bauherr
2. Bauort
3. Von der Behörde ausfüllen
Die genannte bauliche Anlage ist soweit fertig gestellt, dass den zukünftigen Bewohnern oder sonstigen Benutzern zugemutet werden kann, das Gebäude zu beziehen. Es wird deshalb um möglichst umgehenden Zwischenbescheid auf dem Folgeblatt und für den Fall der Wertfortschreibung um Mitteilung des neuen Grundsteuermessbetrages gebeten.
Wvl (Antwort Finanzamt) bzw. am
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