Anzeige über die Fertigstellung genehmigungsfreier Vorhaben
Bauherrin/Bauherr
Straße/Hausnummer, Postfach
gemäß § 67 Abs. 5 BauONRW
Aktenzeichen (bitte stets angeben!)
Anschrift der Bauaufsichtsbehörde
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß § 67 Abs. 5 der Bauordnung für das Land-Nordrhein-Westfalen zeigen wir die abschließende Fertigstellung an.
1. Bauvorhaben
2. Baugrundstück
3. Entwurfsverfasser
Bei Fertigstellung müssen Bescheinigungen von staatlich anerkannten Sachverständigen oder sachverständigen Stellen vorliegen, wonach sie sich durch stichprobenhafte Kontrollen während der Bauausführung davon überzeugt haben, dass die baulichen Anlagen entsprechend dem Nachweis über Standsicherheit, Schallschutz, Wärmeschutz und ggf. Brandschutz errichtet oder geändert worden sind.
Informationen zu den in Artikel 13 Absatz 1 und Absatz 2 Datenschutz-Grundverordnung geforderten Hinweisen bei Erhebung personenbezogener Daten können Sie jederzeit beim entsprechendem Fachamt oder beim Datenschutzbeauftragten anfragen.