Grundstücksteilung / Negativzeugnis
Anlage I/5 zur VV BauPrüfVO
Informationen zu den in Artikel 13 Absatz 1 und Absatz 2 Datenschutz-Grundverordnung geforderten Hinweisen bei Erhebung personenbezogener Daten können Sie jederzeit beim entsprechendem Fachamt oder beim Datenschutzbeauftragten anfragen.
An die Genehmigungsstelle für den Bodenverkehr / untere Bauaufsichtsbehörde
Eingangsstempel der Behörde
Austellung erines Zeugnisses für den Fall, dass eine Genehmigung zur Grundstücksteilung nicht erforderlich ist
Öffentliche/r bestellte/r Vermessungsingenieur/in / Katasteramt
Die Eingaben in dieser Spalte sind nicht zwingend erforderlich.
Das Grundstück ist bebaut
Ort, Straße, Hausnummer, gegebenenfalls Ortsteil
zugunsten des Grundstücks
zu Lasten des Grundstücks
Beigefügte Unterlagen (nur bei Grundstücksteilung)
amtlicher Lageplan, der von einer/einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur/in oder einem Katasteramt angefertigt wortden ist (§ 17 Satz 1 Nummer 1 BauPrüfVO)
Bauzeichnungen, sofern für die Beurteilung erforderlich (§ 17 Satz 1 Nummer 2 BauPrüfVO)
Die/Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur/in, das Katasteramt:
Genehmigung gemäß § 7 BauO NRW 2018 für ein bebautes Grundstück