Bitte Ausfüllanleitung beachten!
Verwenden Sie bei mehr als 4 abzumeldenden
Personen bitte weitere Meldescheine!
Die nachstehenden Daten werden auf Grund
des Bundesmeldegesetzes erhoben.
Tagesstempel der Meldebehörde
ABMELDUNG
bei der Meldebehörde
Bisherige Wohnung (Straße/Platz, Hausnummer, Stockwerk)
(PLZ, Ort, Gemeinde)
Weitere Wohnung im Bundesgebiet  (Straße/Platz, Hausnummer, Stockwerk)
(PLZ, Ort, Gemeinde)
Künftige Wohnung  (Straße/Platz, Hausnummer, Stockwerk)
(PLZ, Ort, Gemeinde, Region, Staat angeben)
Nur ausfüllen bei Wegzug
ins Ausland: Bitte dortige
Zuzugsadresse angeben
Gemeindeschlüssel/-kennzahl
Diese Wohnung ist (nun)
Diese Wohnung ist (nun)
Für Personen, die weitere oder andere Wohnungen benutzen, sowie für Personen mit unterschiedlichen Haupt- und Nebenwohnungen, ist ein eigener Abmeldeschein zu verwenden.
1
2
3
4
1
2
3
4
1
2
3
4
Lfd. Nr.
Lfd. Nr.
Lfd. Nr.
Familienname
Frühere Namen
Vorname(n) (gebräuchlichen Vornamen =
Rufnamen unterstreichen)
Geburtsdatum
Gesetzliche Vertreter (Vor- und Familiennamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift)
Geburtsort (Gemeinde, Landkreis; falls Ausland: auch Staat angeben)
Staatsangehörigkeit(en)
Doktorgrad
ö.-r. Religionsgesellschaft*
Datum und Ort der Eheschließung/der Begründung der Lebenspartnerschaft
Tag des Auszugs: (TT.MM.JJJJ)
Die bisherige Wohnung war im Bereich des Bundesgebietes die
Mit Ihrer Unterschrift versichern Sie, dass Sie berechtigt sind, die Daten aller auf dem Meldeschein eingetragenen meldepflichtigen Personen entgegen-
zunehmen. Der unberechtigte Empfang von Daten unter Vorspiegelung einer Berechtigung ist eine Straftat, die gemäß § 202a des Strafgesetzbuches mit Freiheitstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird.
Ort, Datum
Unterschrift der/des Abmeldenden
Wenn Sie nicht nur vorübergehend ins Ausland fortziehen oder Ihre Wohnung im Inland aufgeben, müssen Sie sich abmelden.
Wenn Sie eine von mehreren Wohnungen im Inland aufgeben und gleichzeitig keine neue Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie die aufgegebene Wohnung abmelden. Dies hat bei der Meldebehörde der alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung zu erfolgen.
* siehe Ausfüllanleitung
Weitere Wohnung im Bundesgebiet  (Straße/Platz, Hausnummer, Stockwerk)
(PLZ, Ort, Gemeinde)
Familienstand
Geschlecht/keine Eintragung
Bestell-Nr.  400 150 4004 403_1544_I -
Tel.: 089/37436-0 - Fax: 089/37436-344 - service@juenglingverlag.de
Datenschutzhinweise:
Informationen zu den in Artikel 13 Absatz 1 und Absatz 2 Datenschutz-Grundverordnung geforderten Hinweisen bei Erhebung personenbezogener Daten können Sie jederzeit beim entsprechendem Fachamt oder beim Datenschutzbeauftragten anfragen.
Wappen der Gemeinde
ABMELDUNG BEI DER MELDEBEHÖRDE
Erläuterungen zum Ausfüllen des Meldescheins
1.
Allgemeine Hinweise
.
Abmeldung wegen Fortzug ins Ausland:
Abmelden müssen Sie sich grundsätzlich nur noch dann, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen
und keine
neue Wohnung im Inland
beziehen. Von einem Auszug ist auch auszugehen, wenn die voraussichtliche Abwesenheit länger als
ein Jahr ist. Die Abmeldung hat innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde zu erfolgen; sie ist frühestens eine
Woche vor Auszug möglich.
Abmeldung einer Nebenwohnung:
Zieht die meldepflichtige Person aus einer ihrer Nebenwohnungen im Inland aus und bezieht keine neue
(Neben-)Wohnung, so hat sie dies der Meldebehörde mitzuteilen, die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist. Die
Meldebehörde der Hauptwohnung übermittelt die Information an die Meldebehörde der Nebenwohnung.
Sie haben der Meldebehörde auf Verlangen die erforderlichen Auskünfte zu erteilen, persönlich zu erscheinen und die zum Nachweis der
Angaben erforderlichen Unterlagen vorzulegen.
Falls eine Antwort für Sie nicht zutrifft, machen Sie bitte einen Strich. Bitte kreuzen Sie, falls Kästchen vorhanden sind, zutreffende Antworten
an.
Grundsätzlich muss für jede abzumeldende Person ein eigener Meldeschein verwendet werden. Die Abmeldung für Personen unter 16 Jahren
obliegt denjenigen, aus deren Wohnung sie ausziehen. Ehegatten, Lebenspartner, Eltern und Kinder mit denselben bisherigen Wohnungen
sollen gemeinsam einen Meldeschein verwenden. Es genügt, wenn einer der Meldepflichtigen den Meldeschein unterschreibt. Für die
Abmeldung von mehr als 4 Personen verwenden Sie bitte einen weiteren Meldeschein.
Die Abmeldung bei der Meldebehörde befreit nicht von der Verpflichtung, den Wohnungswechsel ggf. anderen Behörden (z.B.
Kraftfahrzeugzulassungsstelle) mitzuteilen.
2.
Ausfüllen des Meldescheins
Auszugsdatum:
Reihenfolge Tag - Monat - Jahr
Bisherige Wohnung:
Hier geben Sie die Wohnung an, die Sie abmelden möchten. Bei
Abmeldung der Nebenwohnung (ohne Fortzug ins
Ausland)
kreuzen Sie bitte „Nebenwohnung” an. Bei
Wegzug ins Ausland
tragen Sie hier bitte Ihre „alleinige Wohnung” oder
„Hauptwohnung” ein und geben unter „Weitere Wohnung” die etwaige(n) Nebenwohnung(en) an.
Alleinige Wohnung:
Hat ein Einwohner nur eine Wohnung im Inland, so ist diese die alleinige Wohnung.
Hauptwohnung
ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners. Hauptwohnung eines verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft
führenden Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie oder seinem Lebenspartner lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung
der Familie oder der Lebenspartner. Bei minderjährigen Personen ist die Hauptwohnung die Wohnung der Personensorgeberechtigten. Leben
die Personensorgeberechtigten getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung des Personensorgeberechtigten, die von dem Minderjährigen
vorwiegend benutzt wird. Bei einem entsprechenden Antrag gilt diese Regelung für behinderte Personen auch bis zur Vollendung des 25.
Lebens jahres, und zwar auch dann, wenn sie in einer Behinderteneinrichtung leben.
In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt.
Nebenwohnung
ist jede weitere Wohnung im Bundesgebiet.
Bei Fortzug ins Ausland
bitte die vollständige Zuzugsadresse angeben inklusive Angabe des Staates. Diese wird zur Datenübermittlung an
öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften sowie an Suchdienste benötigt.
Weitere Wohnung:
Hier tragen Sie bitte die Wohnung ein, die Sie neben der „bisherigen” Wohnung im Inland noch benutzen.
Familienname:
Es ist der vollständige aktuelle Familienname einschließlich der Namensbestandteile anzugeben.
Vornamen
sind nur in der personenstandsrechtlich beurkundeten Form anzugeben.
Doktorgrad (im Bundesgebiet erworben):
Für melderechtliche Zwecke ist lediglich die Angabe des Doktorgrades in der abgekürzten Form
„Dr.” oder „DR.” ohne weiteren Zusatz (z. B. „med.”) erforderlich. Wenn er ehrenhalber verliehen ist, ist der Zusatz „H. C.”, „h. c.”, „E. H.” oder
„e. h.” hinzuzufügen.
Doktorgrad (im Ausland erworben):
Dieser kann in das Melderegister nur dann eingetragen werden, wenn der/die Inhaber/in in der
Bundesrepublik Deutschland zur Führung der Abkürzung „Dr.” berechtigt ist. Inhaber von Doktorgraden aus EU- und EWR-Staaten sowie des
Europäischen Hochschulinstituts Florenz und der Päpstlichen Hochschule kön nen die Abkürzung „Dr.” ohne fachlichen Zusatz und
Herkunftsbezeichnung führen und eintragen lassen, wenn diese in einem wissenschaftlichen Promotionsverfahren erworben wurden. Die
Prüfung der Führungsberechtigung und der damit verbundenen Eintragungsfähigkeit ins Melderegister kann nur bei einer Vorlage der
Promotionsurkunde im Original und deren beglaubigter Übersetzung ins Deutsche erfolgen.
Geburtsdatum:
Reihenfolge Tag - Monat - Jahr
Familienstand:
Hier ist der personenstandsrechtliche Familienstand anzugeben:
LD = ledig, VH = verheiratet, VW = verwitwet, GS = geschieden, EA = Ehe aufgehoben, LP = eingetragene Lebens partnerschaft, LV =
Lebenspartner verstorben, LA = Lebenspartnerschaft aufgehoben, LE = durch Todeserklärung auf gelöste Lebenspartnerschaft, NB = nicht
bekannt.
Staatsangehörigkeit:
Personen mit mehrfacher Staatsangehörigkeit haben sämtliche Staatsangehörigkeiten, Staatenlose ggf. auch ihre letzte
Staatsangehörigkeit anzugeben.
ö.-r.-Religionsgesellschaft:
Für melderechtliche Zwecke ist lediglich die Angabe der Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen
Religionsgesellschaft erforderlich: rk = Römisch-katholisch, ak = Alt-katholisch, fa = Freie Religionsgemeinschaft Alzey, fb = Freireligiöse
Landesgemeinde Baden, fg = Freireligiöse Landesgemeinde Pfalz, fm = Freireligiöse Gemeinde Mainz, fs = Freireligiöse Gemeinde
Offenbach, -- = keiner steuererhebenden Religionsgesellschaft angehörend, ev = Evangelisch, lt = Evangelisch-lutherisch, rf = Evangelisch-
reformiert, fr = französisch-reformiert, ib = israelitische Religionsgemeinschaft Baden, iw = israelitische Religionsgemeinschaft Württemberg,
isby = Landesverband der israelitischen Kultusgemeinden in Bayern, jh = Jüdische Gemeinde Hamburg, ishe = Jüdische Gemeinde Frankfurt,
il = Jüdische Gemeinden im Landesverband Hessen, isnw = Nordrhein-Westfalen: israelitisch (jüdisch), isrp = Jüdische Kultusgemeinden Bad
Kreuznach und Koblenz, issl = Saarland: israelitisch, oa = ohne Angaben. Soweit Sie einer anderen öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft
angehören, ist deren vollständige Bezeichnung anzugeben.
Gesetzliche Vertreter:
Die gesetzlichen Vertreter sind nur bei der Abmeldung von Minderjährigen und von Personen, für die ein Betreuer
bestellt ist, der den Aufenthalt bestimmen kann, anzugeben. Die Angabe entfällt bei der gemeinsamen Abmeldung von Eltern und Kindern.
Bestell-Nr.  400 150 4004 403_1544_I -
Tel.: 089/37436-0 - Fax: 089/37436-344 - service@juenglingverlag.de
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.