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Anzeige der Beseitigung von Anlagen nach § 62 Absatz 3 Bauordnung NRW 2018

(Anlage I/6 zur VV BauPrüfVO)
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Informationen zum Antrag
§ 62 BauO NRW 2018 - Genehmigungsfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen

(3) Nicht genehmigungsbedürftig ist die Beseitigung von

    1. Anlagen nach Absatz 1,
    2. freistehenden Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3,
    3. sonstigen Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe bis zu 10 m.

Im Übrigen ist die beabsichtigte Beseitigung von Anlagen mindestens einen Monat zuvor der Bauaufsichtsbehörde schriftlich durch die Bauherrin oder den Bauherrn anzuzeigen. Der Anzeige muss bei nicht freistehenden Gebäuden eine Bestätigung einer qualifizierten Tragwerksplanerin oder eines qualifizierten Tragwerkplaners über die Standsicherheit des Gebäudes oder der Gebäude, an die das zu beseitigende Gebäude angebaut ist, beigefügt werden; die Beseitigung ist, soweit notwendig, durch die qualifizierte Tragwerkplanerin oder den qualifizierten Tragwerkplaner zu überwachen. Die Bauaufsichtsbehörde bestätigt der Bauherrin oder dem Bauherrn den Eingang der Anzeige oder fordert ihn im Fall einer unvollständigen oder sonst mangelhaften Anzeige zur Vervollständigung der Anzeige oder zur Behebung des Mangels auf. Ist die Anzeige vervollständigt oder der Mangel behoben worden, so teilt die Bauaufsichtsbehörde dies der Bauherrin oder dem Bauherrn mit. Mit den Baumaßnahmen nach Satz 1 darf nicht vor Ablauf eines Monats begonnen werden, nachdem die Bauaufsichtsbehörde der Bauherrin oder dem Bauherrn den Eingang der Anzeige nach Satz 4 bestätigt hat oder die Mitteilung nach Satz 5 erfolgt ist.

Authentifizierung

Sie haben die Möglichkeit, den Antrag mit einer qualifizierten Signatur zu unterzeichnen, den Antrag ohne Signatur einzureichen oder den Antrag auszudrucken und in Papier einzureichen.

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Angaben zur Bauherrschaft (§ 53 Bauordnung NRW 2018)

Hinweis zu Bauherrengemeinschaften

Treten mehrere natürliche oder juristische Personen / Personengesellschaften als "Bauherrengemeinschaft" auf (z.B. Eheleute), wählen Sie bei folgender Frage "juristische Person" aus. Zudem müssen Sie eine vertretungsberechtigte Person angeben.

Die Bezeichnung der Bauherrengemeinschaft ergibt sich aus dem oder den Nachnamen der Ehepartner bzw. natürlichen Personen oder den Bezeichnungen der juristischen Personen / Personengesellschaften. 

Es handelt sich bei der antragstellenden Bauherrschaft um eine

Anmelden mit digitaler Identität
Angaben zur vertretenden Person (§ 53 Absatz 3 Bauordnung NRW 2018)

 Gibt es eine vertretende Person? (§ 53 Absatz 3 Bauordnung NRW 2018)

Qualifizierte Tragwerksplanende (§ 54 Absatz 4 Bauordnung NRW 2018)

Es handelt sich um eine

vertreten durch:

Angaben zum Baugrundstück
Angaben zu den Gebäudeklassen (§ 2 Absatz 3 Bauordnung NRW 2018)
Vorzulegende Unterlagen

Folgende Unterlagen sind beigefügt.

Scannen oder fotografieren Sie das entsprechende Dokument. Bitte beachten Sie, dass die Dateien <b>nicht größer als 3 MB</b> sein dürfen. Zugelassene Dateiformate sind jpg, tif, pdf.

Standsicherheit des Gebäudes oder der Gebäude, an die das zu beseitigende Gebäude angebaut ist

Hinweis: Die Beseitigung ist, soweit notwendig, durch die/den qualifizierte/n Tragwerksplaner/in zu überwachen (§ 62 Absatz 3 Satz 3 Bauodnung Nordrhein-Westfalen 2018).

Zusammenfassung der Angaben

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Wie möchten Sie den Antrag einreichen?
Die notwendige Vollmacht zur Teilnahme am digitalen Baugenehmigungsverfahren finden Sie hier.
Info: Um am digitalen Verfahren ohne Signatur teilnehmen zu können, senden Sie bitte die ausgefüllte Vollmacht zur Teilnahme am digitalen Baugenehmigungsverfahren per E-Mail an bauordnung@ibbenbueren.de.
Nach dem digitalen Einreichen der Antragsunterlagen erhalten Sie in nächster Zeit per E-Mail eine Einladung zu einem Projektraum auf der Bauplattform ITeBau. Dort sind Ihre digitalen Unterlagen verfügbar.
Info: Bitte signieren Sie im folgenden Schritt Ihre Antragsunterlagen. Nach dem Einreichen erhalten Sei in nächster Zeit per E-Mail eine Einladung zu einem Projektraum auf der Bauplattform ITeBAU. Dort sind Ihre digitalen Unterlagen verfügbar.
Hier laden Sie bitte auch die unterschriebene Vollmacht zur Teilnahme am digitalen Baugenehmigungsverfahren als signiertes Dokument hoch. Den Vordruck finden Sie hier.
Info: Neben den digitalen Einreichungsmöglichkeiten ist es ebenfalls möglich, in Papierform einzureichen. Hierzu ist nur noch eine Ausfertigung der Antragsunterlagen notwendig, die bei der Stadt Ibbenbüren eingereicht werden kann. Bitte beachten Sie, dass dieses Formular bei nichtelektronischer Einreichung von dem Entwurfsverfasser / der Entwurfsverfasserin UND dem Bauherr / der Bauherrin unterschrieben werden muss.