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Bauantrag vereinfachtes Genehmigungsverfahren § 64 BauO NRW 2018
(letzte Änderung vom 30. Juni 2021 GV. NRW. S. 822)

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Informationen zum Antrag
§ 64 BauO NRW 2018 – Vereinfachstes Baugenehmigungsverfahren

Bei der Errichtung und Änderung von Anlagen, die keine großen Sonderbauten sind, prüft die Bauaufsichtsbehörde nur die Vereinbarkeit des Vorhabens mit

1. den Vorschriften der §§ 29 bis 38 des Baugesetzbuchs,
2. beantragten Abweichungen im Sinne des § 69,
3. den §§ 4, 6, 8 Absatz 2, §§ 9, 10, 47 Absatz 4, 48 und 49, bei Sonderbauten auch mit den Brandschutzvorschriften,
4. den örtlichen Bauvorschriften nach § 89 und
5. anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, deren Einhaltung nicht in einem anderen Genehmigungs-, Erlaubnis- oder sonstigen Zulassungsverfahren geprüft wird.

Die Anforderungen des baulichen Arbeitsschutzes werden nicht geprüft. Das einfache Genehmigungsverfahren wird auch durchgeführt, wenn durch eine Nutzungsänderung eine Anlage entsteht, die kein großer Sonderbau ist.

Authentifizierung

Sie haben die Möglichkeit, den Antrag mit einer qualifizierten Signatur zu unterzeichnen, den Antrag ohne Signatur einzureichen oder den Antrag auszudrucken und in Papier einzureichen.

Zwischenspeichern

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Antragsart

Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren gemäß § 64 Bauordnung NRW 2018

Angaben zur Bauherrschaft (§ 53 Bauordnung NRW 2018)

Hinweis zu Bauherrengemeinschaften

Treten mehrere natürliche oder juristische Personen / Personengesellschaften als "Bauherrengemeinschaft" auf (z.B. Eheleute), wählen Sie bei folgender Frage "juristische Person" aus. Zudem müssen Sie eine vertretungsberechtigte Person angeben.

Die Bezeichnung der Bauherrengemeinschaft ergibt sich aus dem oder den Nachnamen der Ehepartner bzw. natürlichen Personen oder den Bezeichnungen der juristischen Personen / Personengesellschaften. 

Es handelt sich bei der antragstellenden Bauherrschaft um eine

Anmelden mit digitaler Identität
Angaben zur vertretenden Person (§ 53 Absatz 3 Bauordnung NRW 2018)

 Gibt es eine vertretende Person? (§ 53 Absatz 3 Bauordnung NRW 2018)

Angaben Entwurfsverfassende (§ 54 Absatz 1 Bauordnung NRW 2018)

Es handelt sich um eine

Bauvorlageberechtigt (§ 67 Abs. 3 BauO NRW 2018):

Angaben zum Baugrundstück
Angaben zu den Gebäudeklassen (§ 2 Absatz 3 Bauordnung NRW 2018)
Bezeichnung des Vorhabens (Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung gemäß § 60 Bauordnung NRW 2018)

Das Bauvorhaben bedarf einer

Hinweis: Die Begründung ist separat als Anlage beizufügen.

Scannen oder fotografieren Sie das entsprechende Dokument. Bitte beachten Sie, dass die Dateien nicht größer als 5 MB sein dürfen. Zugelassene Dateiformate sind jpg, tif, pdf.

Bei Vorbescheid (§ 77 Bauordnung Nordrhein-Westfalen 2018)

Bindungen zur Beurteilung des Vorhabens

Bitte Zutreffendes ankreuzen:

Vorzulegende Unterlagen

Folgende erforderlichen Bauvorlagen sind beigefügt.
Einem Antrag auf Vorbescheid sind nur die für die Klärung der Fragestellung erforderlichen Unterlagen beizufügen.

Scannen oder fotografieren Sie das entsprechende Dokument. Bitte beachten Sie, dass die Dateien nicht größer als 3 MB sein dürfen. Zugelassene Dateiformate sind jpg, tif, pdf.

Zusätzliche Bauvorlagen für Sonderbauten, die nicht in § 50 Absatz 2 BauO NRW 2018 aufgeführt sind

Weitere Unterlagen

Scannen oder fotografieren Sie das entsprechende Dokument. Bitte beachten Sie, dass die Dateien nicht größer als 3 MB sein dürfen. Zugelassene Dateiformate sind jpg, tif, pdf.

Spätestens mit Anzeige des Baubeginns werden gemäß § 68 Absatz 1 und 2 BauO NRW 2018 eingereicht:

Abweichend vom oben genannten wird - soweit erforderlich - eine Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde beantragt für

Sonstige Anlagen

Zusammenfassung der Angaben

Bitte überprüfen Sie Ihre eingegebenen Daten und korrigieren Sie eventuelle Fehler vor dem Absenden.
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Wie möchten Sie den Antrag einreichen?
Die notwendige Vollmacht zur Teilnahme am digitalen Baugenehmigungsverfahren finden Sie hier.
Info: Um am digitalen Verfahren ohne Signatur teilnehmen zu können, senden Sie bitte die ausgefüllte Vollmacht zur Teilnahme am digitalen Baugenehmigungsverfahren per E-Mail an bauordnung@ibbenbueren.de.
Nach dem digitalen Einreichen der Antragsunterlagen erhalten Sie in nächster Zeit per E-Mail eine Einladung zu einem Projektraum auf der Bauplattform ITeBau. Dort sind Ihre digitalen Unterlagen verfügbar.
Info: Bitte signieren Sie im folgenden Schritt Ihre Antragsunterlagen. Nach dem Einreichen erhalten Sei in nächster Zeit per E-Mail eine Einladung zu einem Projektraum auf der Bauplattform ITeBAU. Dort sind Ihre digitalen Unterlagen verfügbar.
Hier laden Sie bitte auch die unterschriebene Vollmacht zur Teilnahme am digitalen Baugenehmigungsverfahren als signiertes Dokument hoch. Den Vordruck finden Sie hier.
Info: Neben den digitalen Einreichungsmöglichkeiten ist es ebenfalls möglich, in Papierform einzureichen. Hierzu ist nur noch eine Ausfertigung der Antragsunterlagen notwendig, die bei der Stadt Ibbenbüren eingereicht werden kann. Bitte beachten Sie, dass dieses Formular bei nichtelektronischer Einreichung von dem Entwurfsverfasser / der Entwurfsverfasserin UND dem Bauherr / der Bauherrin unterschrieben werden muss.