Bauantrag oder Antrag auf Vorbescheid nach § 65 (Großer Sonderbau § 50 Absatz 2)

Bauordnung NRW 2018 (Anlage I/1 zu VV BauPrüfVO)
Informationen zum Antrag
§ 65 BauO NRW 2018 – Baugenehmigungsverfahren

Bei großen Sonderbauten nach § 50 Absatz 2 prüft die Bauaufsichtsbehörde die Übereinstimmung

1. mit den Vorschriften über die Zulässigkeit der baulichen Anlagen nach den §§ 29 bis 38 des Baugesetzbuchs,
2. mit den Anforderungen nach den Vorschriften dieses Gesetzes und aufgrund dieses Gesetzes erlassener Vorschriften und
3. mit anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, deren Einhaltung nicht in einem anderen Genehmigungs-, Erlaubnis- oder sonstigen Zulassungsverfahren geprüft wird.

Die Anforderungen des baulichen Arbeitsschutzes werden nicht geprüft.

Authentifizierung

Sie haben die Möglichkeit, den Antrag mit einer qualifizierten Signatur zu unterzeichnen, den Antrag ohne Signatur einzureichen oder den Antrag auszudrucken und in Papier einzureichen.

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