Technische Felder bundID
Technische Felder ELSTER

Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichteingaben!
Allgemeine Informationen zum Datenschutz

Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein sehr wichtiges Anliegen. Wir, die Kommune, unterliegen als öffentliche Stelle den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Landesdatenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (DSG NRW).

Verantwortlichkeiten

Verantwortliche Stelle ist die Kommune.

Wenn Sie Fragen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben, wenden Sie sich gerne an unseren behördlichen Datenschutzbeauftragten. Die Kontaktinformationen entnehmen Sie dem Link „Datenschutz“.

Auf welcher Rechtsgrundlage verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?

Über das von Ihnen ausgewählte Formular verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten aufgrund Ihres Anliegens. Ihr Anliegen kann auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c oder e DSGVO, auf Ihre Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO  oder auf Grundlage eines Vertrages gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO erfolgen.

Detaillierte Informationen zu Ihrem Anliegen entnehmen Sie einzelnen Informationspflichten, welche Sie dem Link „Datenschutz“ entnehmen können.

Existiert neben dem Verantwortlichen weitere Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten?

Bei der elektronischen Verarbeitung von Formularen bedient sich die Kommune eines Dienstleisters. Der Dienstleister verarbeitet im Auftrag Ihre personenbezogenen Daten. Als Dienstleister sind beteiligt:

•Zweckverband KAAW als Vertragspartner (hat keinen Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten)
•bol Behörden Online Systemhaus GmbH als Hosting-Provider (hat möglichen Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen von Supportleistungen)

Im Zusammenhang mit ausgelösten Verwaltungsvorgängen bleibt nicht auszuschließen, dass weitere Stellen Ihre personenbezogenen Daten erhalten. Genauere Informationen sind in den Informationspflichten des jeweiligen Verwaltungsvorganges beschrieben (Hinweis: Link „Datenschutz“).
Eine Drittlandsübertragung Ihrer personenbezogenen Daten findet nicht statt.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anfallenden personenbezogenen Daten, die wir per Formular verarbeiten, löschen wir sobald die Speicherung nicht mehr für den ausgelösten Verwaltungsvorgang und die hierfür geltenden Aufbewahrungspflichten erforderlich sind. Näheres ergibt sich ebenfalls aus den Informationspflichten (Hinweis: Link „Datenschutz“).

Welche Rechte haben Sie als Nutzer?

Sie haben das Recht

•Recht auf Auskunft über die sie betreffenden persönlichen Daten,
•Recht auf Berichtigung,
•Recht auf Löschung,
•Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
•Recht auf Sperrung und
•das Recht auf Datenübertragbarkeit.

Sollte die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf Ihre Einwilligung beruhen, so können Sie Ihre Einwilligung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund Ihrer Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an die Kommune mitteilen.
Weiterhin stehen Ihnen das Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, Telefon: 0211 38424-0, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de zu.

Hinweis
Wir verwenden Ihre Daten(eingaben) ausschließlich gemäß unserer Datenschutzerklärung/-hinweisen.
Erklärung
Mein/unser Jahreseinkommen liegt über 97.000,00 €
Meine/unsere voraussichtlichen Einkünfte liegen in diesem Jahr
Angaben zum Elternteil I
Anmelden mit digitaler Identität

Erhalten Sie Bafög?

Angaben zum Elternteil II

Erhalten Sie Bafög?

Angaben zum Kind / zu den Kindern
Angaben zur Zahlungsart
SEPA-Lastschriftmandat
Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen
Bankverbindung
Zahlungsweise

Der Elternbeitrag wird jeweils monatlich von Ihrem Konto abgebucht.

Bestätigung Richtigkeit Bankdaten
Allgemeine Angaben
Die Festsetzung des Elternbeitrages steht unter dem Vorbehalt nachträglicher Prüfungen. Eine Änderung Ihres Jahreseinkommens muss innerhalb von 14 Tagen mit den entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden.

Zusammenfassung der Angaben

Bitte überprüfen Sie Ihre eingegebenen Daten und korrigieren Sie eventuelle Fehler vor dem Absenden.
control_page (Zusammenfassung)