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Antrag auf Ermäßigung der Hundesteuer
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Allgemeine Informationen zum Datenschutz
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein sehr wichtiges Anliegen. Wir, die Kommune, unterliegen als öffentliche Stelle den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Verantwortlichkeiten
Verantwortliche Stelle ist die Kommune.
Wenn Sie Fragen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben, wenden Sie sich gerne an unseren behördlichen Datenschutzbeauftragten. Die Kontaktinformationen entnehmen Sie dem Link „Datenschutz“.
Auf welcher Rechtsgrundlage verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?
Über das von Ihnen ausgewählte Formular verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten aufgrund Ihres Anliegens. Ihr Anliegen kann auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c oder e DSGVO, auf Ihre Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO oder auf Grundlage eines Vertrages gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO erfolgen.
Detaillierte Informationen zu Ihrem Anliegen entnehmen Sie einzelnen Informationspflichten, welche Sie dem Link ....Datenschutz entnehmen können.
Existiert neben dem Verantwortlichen weitere Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten?
Bei der elektronischen Verarbeitung von Formularen bedient sich die Kommune eines Dienstleisters. Der Dienstleister verarbeitet im Auftrag Ihre personenbezogenen Daten. Als Dienstleister sind beteiligt:
•Zweckverband KAAW als Vertragspartner (hat keinen Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten)
•bol Behörden Online Systemhaus GmbH als Hosting-Provider (hat möglichen Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen von Supportleistungen)
Im Zusammenhang mit ausgelösten Verwaltungsvorgängen bleibt nicht auszuschließen, dass weitere Stellen Ihre personenbezogenen Daten erhalten. Genauere Informationen sind in den Informationspflichten des jeweiligen Verwaltungsvorganges beschrieben (Hinweis: Link „Datenschutz“).
Eine Drittlandsübertragung Ihrer personenbezogenen Daten findet nicht statt.
Wie lange werden die Daten gespeichert?
Die anfallenden personenbezogenen Daten, die wir per Formular verarbeiten, löschen wir sobald die Speicherung nicht mehr für den ausgelösten Verwaltungsvorgang und die hierfür geltenden Aufbewahrungspflichten erforderlich sind. Näheres ergibt sich ebenfalls aus den Informationspflichten (Hinweis: Link „Datenschutz“).
Welche Rechte haben Sie als Nutzer?
Sie haben das Recht
•Recht auf Auskunft über die sie betreffenden persönlichen Daten,
•Recht auf Berichtigung,
•Recht auf Löschung,
•Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
•Recht auf Sperrung und
•das Recht auf Datenübertragbarkeit.
Sollte die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf Ihre Einwilligung beruhen, so können Sie Ihre Einwilligung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund Ihrer Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an die Kommune mitteilen.
Weiterhin stehen Ihnen das Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, Telefon: 0211 38424-0, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de zu.
Hinweise
Nach § 9 der Hundesteuersatzung handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder leichtfertig entgegen § 8 Abs. 1 der Hundesteuersatzung einen Hund nicht oder nicht rechtzeitig (innerhalb von zwei Wochen) an- oder abmeldet. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Mit der Abmeldung des Hundes ist die noch vorhandene Hundesteuermarke an die Kommune zurückzugeben. Im Falle der Abgabe des Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung der Name und die Anschrift dieser Person anzugeben. Nach dem Landeshundegesetz (LHundG NRW) ist das Halten von Hunden, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder aber ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen, sowie bestimmter Hunderassen, Kreuzungen und Mischlinge anzuzeigen. Für das Halten, die Zucht, die Ausbildung und das Abrichten bestimmter Hunde ist eine Erlaubnis erforderlich. Die Anzeige dieser Hundehaltung (auch die Beendigung der Haltung) und die Beantragung der Erlaubnis müssen zusätzlich beim Fachbereich Bürgerservice, Rechts- und Ordnungsangelegenheiten erfolgen. Die steuerliche An- und Abmeldung befreit nicht von diesen Pflichten.
Hinweis
Wir verwenden Ihre Daten(eingaben) ausschließlich gemäß unserer Datenschutzerklärung/-hinweisen.
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Angaben zur Begründung der Antragstellung
§ 4 Abs. 1 a)
Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 m entfernt liegen (auf 1/2).
§ 4 Abs. 1 b)
Hunde, die als Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde verwendet werden - mit Vorlage des Prüfungszeugnisses und Glaubhaftmachung der Verwendung in geeigneter Weise (auf 1/2).
§ 4 Abs. 2
Hunde, die zur Bewachung von landwirtschaftlichem Anwesen erforderlich sind.
Bedingung: Entfernung zum nächsten bebauten Ortsteil = mindestens 400 m (auf 1/4).
§ 4 Abs. 3
Hunde, von Empfängern laufender Hilfe zum Lebensunterhalt oder solchen Personen, die diesen einkommensmäßig gleichgestellt sind (auf 1/2).
Hinweis: Diese gilt nur für einen Hund.
§ 3 Abs 2
Befreiung für Hunde, die ausschließlich dem Schutz oder der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen.
(Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen "B", "BL", "aG" oder "H".
Wir erklären/Ich erkläre hiermit, dass Änderungen der Voraussetzungen für die Steuerermäßigung bzw. Steuerbefreiung unverzüglich gemeldet werden.
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Zusammenfassung der Angaben
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