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Antrag auf Fischereischein (NRW)

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Informationen zum Antrag
Hinweise

Ein Fischereischein darf nur Personen erteilt werden, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung in NRW erfolgreich abgelegt haben. Bei der ersten Erteilung eines (Jahres- / Fünfjahres-) Fischereischeines ist das Prüfungszeugnis aus Nordrhein-Westfalen und ein Passbild einzureichen.
Kindern und Jugendlichen, die das 10., aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, kann ein Jugendfischereischein erteilt werden. Eine Prüfung ist hierfür nicht erforderlich. Der Jugendfischereischein wird nur als Jahresschein ausgestellt. Ein Passbild ist beizufügen. Für die Verlängerung genügt der Fischereischein.
Personen, die auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, kann ein Sonderfischereischein erteilt werden. Der Sonderfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeins. Der Sonderfischereischein wird für ein Jahr oder für fünf Jahre (kalenderjährlich) erteilt.
Fischereischeine anderer Städte/Bundesländer oder aus dem Ausland werden nur verlängert/umgeschrieben, sofern die Voraussetzungen des Landes NRW nach den §§ 31 und 32 Fischereigesetz NRW als erfüllt anzusehen sind. Das Prüfungszeugnis ist vorzulegen!

Benötigte Unterlagen

Ersterteilung:
  • Jahres- / Fünfjahres- Fischereischein: amtlicher Lichtbildausweis, ein Passfoto und Prüfungszeugnis
  • Jugendfischereischein: Ausweis (Kinderausweis, Schülerausweis), Lichtbild, Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigen
  • Sonderfischereischein: amtlicher Lichtbildausweis, Passfoto, Schwerbehindertenausweis, Attest eines Arztes, dass wegen der Behinderung eine Fischerprüfung nicht abgelegt werden kann

Für eine Verlängerung genügt die Vorlage des "alten" Fischereischeines.

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Antrag auf
nach dem Fischereigesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesfischereigesetz - LFischG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juni 1994
Angaben zum Antragsteller/in
Anmelden mit digitaler Identität
Erklärung des Antragstellers/der Antragstellerin

Für die Prüfung der Antragsvoraussetzungen gemäß § 31 Landesfischereigesetz NRW lege ich Nachweise darüber vor, dass ich

(Zutreffendes bitte ankreuzen)
  • durch Fischwilderei oder wegen vorsätzlicher Beschädigung von Anlagen, Fahrzeugen, Geräten und Vorrichtungen, die der Fischerei oder der Fischzucht dienen, oder von Wasserbauten,
  • durch Fälschung eines Fischereischeins oder einer sonstigen zur Ausübung der Fischerei erforderlichen Bescheinigung (rechtskräftige Verurteilung),
  • wegen Übertretung fischereirechtlicher Vorschriften oder wegen Tierquälerei in den letzten drei Jahren (rechtskräftige Verurteilung).
Anlagen
Scannen oder fotografieren Sie das entsprechende Dokument. Bitte beachten Sie, dass die Dateien nicht größer als 5 MB sein dürfen. Zugelassene Dateiformate sind jpg, tif, pdf.
Fischereischein
Lichtbild
Kopie des Prüfungszeugnisses
Bei Minderjährgen: Eiverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten
(amtlicher Lichtbild-) Ausweis
Schwerbehinderten-Ausweis
Ärztliches Attest
Weitere Nachweise

Zusammenfassung der Angaben

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